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07.02.2026 , 11:12 Uhr
Theoretisch, praktisch passiert dies kaum, denn im SG XIII kommt die Kommune für die Kosten auf, im Bürgergeld nur zu einem kleinen Teil, also schreiben die JC Gutachter die Arbeitslosen gesund, selbst wenn sie schwer krank sind. Kann ich aus Erfahrungen in der Verwandtschaft bestätigen.
zum Beitrag07.02.2026 , 11:00 Uhr
Leider hat das Interview mit der Realität im Jobcenter nichts zu tun, die taz macht sich zum Sprachrohr der JC PR JC Mitarbeiter, sondern das genaue Gegenteil. Die immer wieder beklagten "Vermittlungshemmnisse" produzieren sie selbst. So fehlen manchmal in den Bescheiden die Bescheinigungen für die Freistellung von den Rundfunkbeiträgen, trotz mehrmaliger Aufforderung schickt das Jobcenter diese nicht zu. Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter heißt es "Ist in Arbeit". Viele ALG II Empfänger rutschen so ins Mahnverfahren, Inkasso, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung. Die "GEZ" akzeptiert keine Kopie oder selbst den Originalbescheid, wenn eben die letzte Seite fehlt. Dann wird völlig willkürlich nicht nur sanktioniert, sondern alle Leistungen werden auf einmal eingestellt, z.B. wenn die Stromkosten zu gering sind, weil unterstellt wird, man würde sich nicht hauptsächlich in der eigenen Wohnung aufhalten. Sind die Stromkosten zu hoch, wird einem "unwirtschaftliches Verhalten" vorgeworfen, übrigens ist der voll vom Regelsatz zu bezahlen. Der deckt schon jetzt nur 2/3 der realen Kosten. Der Regelsatz ist nicht existenzsichernd. Nur Schikane
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