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15.05.2017 , 22:47 Uhr
sich vorzustellen, daß es schlimm war, aber ihre form der aufarbeitung nicht justiz sondern austausch für sie darstellt. statt fremden fragen zu beantworten - dem täter fragen zu stellen zu können.
sich das vorzustellen, und damit einem menschen - einem in erster instanz betroffenen - nicht nur selbstbestimmtheit zu proklamieren sondern ihm diese im handeln auch zu gewähren, ist nicht möglich?
und wenn dieser ungewöhnliche schritt anderen hilfe, einblick und oder option sein kann, was ist falsch daran, dies zu veröffentlichen?
den unterschwelligen vorwurf, des monitären antriebs, empfinde ich als ziemliche unreflektiert und vermessen.
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