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27.04.2017 , 17:17 Uhr
Unlängst rügte der Bundesrechnungshof u.a. über 50% fehlerhafte Änderungsbescheide.
Man stelle sich vor das Finanzamt würde so arbeiten: fehlerhafte Bescheide, rechtswidrige Ermittlungen, nachweisliche Fehlinformationen, verschwundene Post, immer mehr Klagen wegen Untätigkeit, ungerechtfertigte Forderungen, Ansprechpartner nicht erreichbar... Und Fehler könnten nur ein Jahr rückwirkend beanstandet werden, wie es Frau Nahles letztes Jahr in ihren "Rechtsvereinfachungen" in Gesetzesform gegossen hat.
Da wäre was los im Land! Aber der Verfassungsauftrag der Existenzsicherung ist in Deutschland inzwischen nicht mal mehr zweitrangig.
zum Beitrag27.04.2017 , 17:13 Uhr
Solche Informationen finden sich hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/vorRevision/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html
Aber nur monatsweise.
Letztes Jahr sprach ein Berliner Sozialrichter von unnötig provozierten Prozessen und vorsätzlicher Verfahrensverschleppung. Sowas geschieht durch die Rechtsabteilung, die über geschultes Personal verfügt, während die Kompetenz der Sachbearbeiter oft unterirdisch ist und durch Zeitverträge auch bleibt. Dazu die personelle Überlastung, die Arbeit ist schlicht nicht mehr zu leisten, in den Jobcentern wie den Gerichten. Die befristeten Verträge verhindern, dass sich das Personal gegen diese Zustände wehrt.
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