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10.04.2017 , 16:05 Uhr
"Frau Reski hat wissen müssen, dass sie da unrechtmäßig handelt. Es wäre ihre Pflicht gewesen, die Redaktion darüber in Kenntnis zu setzen."
Nein, das hat Frau Reski auf keinen Fall wissen müssen; sie hat, wie mehrere andere Journalisten auch, ein Gerichtsurteil referiert. Gerichtsurteile und die Berichterstattung dazu sind bekanntlich öffentlich. Das Gericht selbst wiess auf den Widerspruch hin, dass sich der vermeintliche Mafiot ja erst selbst namentlich geoutet hat, als er gegen den Filmbericht Beschwerde einlegte. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das Gericht, wie es dem Kläger mitteilte, zunächst für „jedenfalls hier unzulässig“ gehalten. Im Übrigen sei fraglich, „ob die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung vorliegend überhaupt Anwendung finden“, die der Kläger verletzt sah. Interessant ist, dass keines der anderen Presseorgane belangt wurde, und man sich zuerst nur an die profilierte Anti-Mafia-Journalistin gewandt hat - aus einem leicht erkennbaren Grund: man will sie mundtot machen. Herr Augstein lügt, wie leicht überprüfbar ist, und er wird seiner rechtlichen, journalistischen und moralischen Verantwortung in keiner Weise gerecht. Den "Freitag" braucht man in Zukunft wohl nicht mehr zu lesen.
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