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30.11.2025 , 12:09 Uhr
„Die Aussage, dass es kein Grundrecht auf Gewalt gegen Sicherheitskräfte gibt, ist selbstverständlich richtig. Gewalt gegen den Staat oder seine Organe ist weder durch Grundrechte gedeckt noch mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar.
Genauso richtig ist aber auch: Wenn politische Kräfte — egal welcher Richtung — darauf abzielen, Grundrechte einzuschränken oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verändern, dann bietet unser Rechtsstaat klare Instrumente. Das Grundgesetz erlaubt ein Parteienverbot, aber nur auf der Grundlage belastbarer Beweise und nach sorgfältiger Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Wer ein solches Verfahren fordert, sollte daher nicht pauschal urteilen, sondern den rechtsstaatlichen Weg gehen: Beweise vorlegen, die tatsächliche Gefährdung darlegen und das Verfahren beantragen. In einer liberalen Demokratie gilt für alle: Kritik, Protest und politische Auseinandersetzung sind legitim – Gewalt und pauschale Verurteilungen nicht.“
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