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14.11.2025 , 11:54 Uhr
Ich kann da keine Bestrafung von Selbständigen erkennen.
Für abhängig Beschäftigte werden bei der Aktivrente die ersten 2000 EUR bzgl. Lohnsteuer / Einkommenssteuer steuerfrei gestellt. Macht bei 48.000 EUR pro Jahr und 6.703,00 EUR Lohnsteuer (Steuerklasse I, ledig), welche nicht lohnsteuerpflichtig sind. Wohlgemerkt ab 67.
Selbständige dürften auf den Betrag von 48.000 EUR ca. 9.988 EUR Einkommenssteuer pro Jahr zahlen.
Das heißt, für abhängig Beschäftigte gab bereits einen steuerlichen Vorteil. Dieser wird mit der Aktivrente ab 67 ausgebaut. Selbständigen hingegen wird nichts geben und nichts weggenommen. Ergo keine Bestrafung.
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