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12.11.2025 , 05:39 Uhr
Und was bringen die Gesetze, wenn der Mieter dem Vermieter z.B. nachweisen muss, dass dieser den Mieter in irgendeiner Weise übervorteilt hat.
U d wenn man dann zum Rathaus geht, dort eine Mietüberhöhung von 88% über dem Mietspiegel meldet, wird man schon darauf hingewiesen, dass dies nur verfolgt wird, wenn der Sachbearbeiter dies für nötig hält....
Und der Vermieter so :" Ich hab keine Angst vor Bestrafung durch das deutsche Gesetz" ....
Und noch ein Funfakt: Zeigt der Mieter den Vernieter an, hat der Vermieter die rechtliche Möglichkeit den Mieter rauszuwerfen, wegen zerüttetem Mietverhältnis.....
Oder man wird einfach (wie ich) durch Terror rausgemobbt.
Und nun?
Das Gesetz muss unbedingt mal Zähne bekommen und die Gesetze endlich mal von Behörden ermittelt und verfolgt werden.
Mieter haben Existenzangst.
zum Beitrag30.01.2017 , 22:27 Uhr
Ich bin leider auf UVG angewiesen. Leider bin ich derzeit Berufsunfähig und gesundheitlich stark angeschlagen. D.h. die geforderten 600,-€ brutto bleiben für mich ein Traum.
Ich habe 3 Kinder aus einer 15 Jährigen Ehe. Der Vater zahlt nichts und kümmert sich nicht.
Der Jüngste ist gerade 8, dann sind da noch die Großen mit 11 und 12.
Jetzt ist der UV genauso eine Mogelpackung wie der Kinderzuschlag. Nach der eigentlichen Situation und der Anzahl/das Alter der Kinder ist vollkommen uninteressant.
Wie es bei mir weitergeht ist ungewiss ...
Am besten Strick nehmen und die Kinder vorher ins Heim bringen.
Wäre für die Kinder finanziell am stabilsten.
zum Beitrag