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01.10.2025 , 22:59 Uhr
Wo haben Sie denn das her, dass Beamte das Doppelte an Pension als Arbeiter und Angestellte an Re te bekommen? Sie dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen - Beamte haben keine Zusatzrente und müssen ihre Pensionen komplett versteuern und die Beiträge zur PKV aufbringen. Zudem dürfte man Beamte nur auch mit entsprechend qualifizierten Beschäftigten in der freien Wirtschaft vergleichen, viele Beamte haben studiert (ab gehobenen Dienst obligatorisch). Das jeweilige Durchschnittseinkommen verwässert die Diskussion immens.
zum Beitrag01.10.2025 , 22:27 Uhr
Übrigens bleibt es jedem unbenommen selbst Beamter zu werden.
zum Beitrag01.10.2025 , 22:25 Uhr
Bei Beamten wird ihr Altersvorsorgebeitrag leider nicht auf dem Gehaltszettel ausgewiesen wie bei den Rentenversicherungspflichtigen. Sie leisten diesen aber trotzdem schon seit den 50er Jahren. 1951 und 1957 wurde die Grundgehaltstabelle um jeweils 7% abgesenkt als Altersvorsorgebeitrag der Beamten und somit um insgesamt 14%, im Gegensatz zu den knapp 10% Rentenbeitrag eines Arbeitnehmers. Auch wurden die Beamten auch bei der Übernahme der Tariferhöhung oftmals benachteiligt, weil diese oftmals später als bei den Angestellten erfolgte. Auch bei der Pension werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die volle Pension in Höhe von 71,75% des letzten Bruttogehalts stehen einem Beamten erst nach 40 Jahren Vollzeit im Beruf zu. Früher reichten mal 35 Jahre Vollzeit für 75%. Außerdem muss ein Beamter seine Pension vollständig versteuern und seinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezahlen. Auch kann man durchschnittliche Pensionen nicht mit durchschnittlichen Renten vergleichen. Zum einen gibt es bei Pensionen keine zusätzlichen Betriebsrenten. Zudem sind Beamte (ab gehobener Dienst mit Studium) durchschnittlich besser ausgebildet als der Durchschnittsrentner. Bitte besser recherchiere
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