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11.12.2016 , 15:55 Uhr
Ergänzung - Gegenstück:
Allerdings: Was in einem modernen Menschenbild „Schicksalsbetroffenheit“ bedeuten soll – wonach sie zu bemessen wäre und ob daraus politisch etwas folgt – ist schon konzeptuell (!) unklar. Ebenso wie die näheren Konsequenzen aus der Beobachtung, dass „Behinderung (potentiell) jeden (Menschen) treffen“ könnte. Zur Diskussion: Wie passen die Rechte von Menschen, die zuerst –unabdingbar dringend – Unterstützung brauchen, um (annäherend) als Gleiche unter Gleichen agieren zu können, in eine gerechte Gesellschaft? Wie gestalten wir die Schnittstellen zwischen Behindertenrechten und anderen Zielsetzungen einer freiheitlichen Gesellschaft? Naturschutz, Arbeiterrechte, Kultur-/Bildungspolitik, Ressourcen-Sparsamkeit, Entwicklungsziele, Denkmalschutz, sind alle in sich bereits abzeichnenden Fragen von Behinderungsthemen berührt. – (Dies wären eigene Essays.) Hier ist (gesamt-)gesellschaftliches Nachdenken (und Entscheiden) gefordert: Kein Abwarten und keine ungefähre, rein prinzipielle Menschenrechtsrhetorik.
zum Beitrag11.12.2016 , 15:53 Uhr
Es ist im Sinne einer demokratischen Debatte richtig und bedeutsam, dass die taz Positionen zwischen der Regierungspolitik und der protestierenden Behindertenbewegung auslotet, abseits des Plakativen. Dass die Kolumne dabei an relevanten sozialen Fakten ebenso vorbeiläuft wie an neueren Theorie-Diskursen über „Behinderung“ ist bedauerlich.
Assistenz durch Lebensgefährten: Hier wird unausgesprochen vorausgesetzt, dass Assistenzbedürftige vor allem durch ihre PartnerInnen mit Assistenz versorgt würden. Paare, in deren Beziehung Behinderung eine Rolle spielen muss, handhaben dies aber durchaus unterschiedlich – eben nicht zuletzt, um wenigstens etwas (!) mitgestalten zu können, welchen Raum die Behinderung in ihrer Beziehung einnimmt. Im Übrigen ist der Rechtsträger, um den es geht, zuvorderst der behinderte Mensch. Paradigmenwechsel: Es ginge ja vielmehr darum, ihn aus der Rolle als „Sorge-Erwachsenen“ etwaiger PartnerInnen herauszulösen und ihm Gestaltungsspielräume in Beziehungen zu eröffnen. Nicht diskutierenswert? Auf die (Mit-)Verantwortung behinderter Familienmitglieder als Familienmitglieder geht die Kolumne dann gar nicht erst ein.
Ein schneller Blick auf sozialrechtliche Literatur – und Lebenspraxis – zeigt übrigens, welche Schwierigkeiten bei der Auslegung und Duchsetzung von Recht(en) diesbezüglich bereits heute bestehen. Dass Rechtsnormen sich nicht selbst vollziehen, sondern von Sachbearbeitenden umgesetzt werden, die von Ort zu Ort und je nach Situation höchst unterschiedlichem Druck ausgesetzt sind, macht die Sache nicht besser – zumal es sich meist um komplexe „Sachlagen“ handelt, die behinderte Persönlichkeiten sehr persönlich betreffen. Warum im Vagen warten?
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