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29.11.2016 , 14:35 Uhr
Rechtliche Grundlage für die Rettungsaktionen auf dem Mittelmeer ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982: “Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, soweit der Kapitän ohne ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste dazu imstande ist, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten.“ NGOs wie Sea-Watch oder Ärzte ohne Grenzen befinden sich daher gezielt dort mit ihren Booten im Mittelmeer und helfen Menschen zu überleben. Die Freiwilligen versuchen die Hilfe zu leisten, die eigentlich von der EU selbst geleistet werden sollte.
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