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13.10.2016 , 13:41 Uhr
Für die Reform der Autobahnverwaltung wird eine Grundgesetzänderung benötigt und d.h. es muss auch ein Gesetzesentwurf vorgelegt und diskutiert werden - ein Grundgesetzänderungsentwurf! Es ist doch mehr als dreist, zu verlangen, dass die Länder einer Änderung zustimmen, von der sie nicht mal wissen, wie sie aussieht. Die Regierung muss ihre Pläne offenlegen und keinen Kuhhandel mit Grundgesetz veranstalten.
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