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04.05.2015 , 17:17 Uhr
Lieber Jost Maurin,Ihre Schlussbemerkung über den Schutz von Investoreninteressen in "korruptionsgeplagten Entwicklungsländern" ist kurzsichtig und gefährlich, mag internationale Konzerne allerdings freuen.Richtig, es gibt viele Länder die undemokratisch regiert werden und deren Justiz nicht unabhängig ist (und deren Urteil im Zweifel von der Höhe der Bestechungssumme abhängt). Braucht es da tatsächlich einen Investorenschutz vor einem privaten Schiedsgericht, um die armen Konzerne vor böser Willkür zu schützen, wie Ihr Kommentar impliziert?Ohne "Investorenschutz" stünde in diesem Land eine demokratisch nicht legitimierte und am Gemeinwohl nicht interessierte Konzernführung einer eben solchen Justiz gegenüber. Das Urteil wäre Justiz und Regierung sowieso egal, denn bezahlen werden in jedem Fall die ausgepressten Armen - was auch der Fall wäre, wenn Privatgerichte entscheiden. Für die Konzerne würde letzteres die Sache allenfalls vereinfachen.Wenn ein Konzern wegen hoher Gewinninteressen Risiken in bestimmten Ländern eingehen will, entspricht dies seinem selbst postulierten „unternehmerischen Risiko“ – lohnt es nicht, tut er’s nicht. Und in undemokratischen Ländern lassen sich Konzernrisiken leichter kalkulieren als in solchen mit unabhängiger Justiz (siehe unter „Bestechungsgeld“). Außerdem ist es immer billiger, am Ende die Armen zahlen zu lassen als sich mit Versicherungspolicen gegen Risiken abzusichern, oder?So oder so, es gibt nicht die geringste Rechtfertigung für private Gerichte zum „Investorenschutz“ - bei uns nicht und in armen Ländern auch nicht!Beste Grüße,Jürgen Buxbaum
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