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13.03.2014 , 17:56 Uhr
Finde 3 1/2 Jahre sind genug.
Man darf nicht vergessen, dass es sich hier nicht um Einkommensteuer handelt, sondern um Kapitalertragssteuer. Geld was nach Abzug von Steuern übrig bleibt wird also nochmal versteuert "Doppelt versteuert". Klar hat Herr H. hier dennoch gegen geltendes Recht verstoßen, und gehört bestraft, aber vielleicht sollte die so genannte "Regierung" über diese Art von Steuerpolitik mal nachdenken, evtl. bleiben die Menschen, die viele Steuern aufgrund eines hohen Einkommens zahlen, dann auch in Deutschland. Da ja das übrig gebliebene nicht jedes Jahr neu versteuert wird. ;)
Und mal ehrlich die meisten zahlen aufgrund von Freistellungsaufträgen keine Kapitalertragssteuer. Und da sollte man vielleicht nochmal drüber nachdenken, bevor man, wie einige wenige sogar Lebenslänglich fordert.
3 1/2 Jahre sind für einen fast Rentner ne Menge. Zudem sind seine Zeiten als großer Zampano vorbei. Fazit: Strafe genug!
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