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05.06.2016 , 20:23 Uhr
"Gleichberechtigte Beschäftigung", so wie Sie die vermutlich meinen, wäre nicht fair den Kollegen gegenüber die sich für die Kariere und gegen die Familie entschieden haben. Wenn Mitarbeiterinnen im Arbeitsvertrag auf Mutterschaftsschutz und Elternzeit verzichteten (mE. vom Arbeitsgesetz nicht vorgesehen) würden sie sich vermutlich weniger Vorbehalten ausgeliefert sehen weil sie sich durch diesen Verzicht de facto mit ihren männlichen Kollegen gleichstellen würden. Ein ähnlich defensives Deutsches Arbeitsrecht hat ja auch in den letzten Jahren zu einer regelrechten Explosion von befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeit geführt, die Abwägung zwischen Rechteverzicht und "Einstellbarkeit" ist also keines Wegs nur auf Frauen beschränkt.
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