Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
31.05.2016 , 03:23 Uhr
Ich denke es ist allerhöchste Zeit, die Diskussion vom Schwanz auf die Füße zu stellen.
Wenn wir Kinder in die Welt setzen, dürfen wir nicht, nein wir müssen davon ausgehen, dass
wir uns um sie sorgen, mindestens bis sie „flügge“ sind aber natürlich auch darüber hinaus.
Meist gehen wir dabei zumindest in diesem Moment davon aus, dass wir diese Aufgabe
gemeinsam mit dem anderen Elternteil war nehmen, aber niemand kann aus der Tatsache,
dass dies irgendwann nicht mehr der Fall sein könnte, zuerst die Schlussfolgerung ziehen, dass
das dann erst einmal nicht mehr für beide Eltern gilt. Das genau tun aber deutsche Gerichte und
insbesondere auch das Unterhaltsrecht.
Die Argumente in dieser Diskussion sind bisher sehr hilfreich, bis auf die des hochqualifizierten Autors
selbst, aber falls ich es nichts übersehen habe, kommt ein wesentliches Argument viel zu kurz.
Natürlich muss das paritätische Wechselmodell das Regel- oder Grundmodell sein. Es ist nichts
weiter, als die logische Fortführung des Rechtes eines Kindes, dass es bereits bei seiner Geburt
bekommen hat. Wenn das innerhalb der Beziehung anders war, war das vielleicht ein organisatorisches
oder wirtschaftliches Problem, aber sicher auch kein optimiertes Kindeswohl. Warum kämpft eine Familienministerin darum, dass Arbeitgeber mehr Akzeptanz für Vatermonate entwickeln, wenn es ein Justizsystem nicht einmal auf die Reihe bringt, vom Dogma abzuweichen, dass
ein Kind nur einen „hauptsächlichen Wohnsitz“ haben kann oder Unterhaltstabellen auch für Wechselmodelle gelten sollen, die auch nur 1% Betreuungsunterschied aufweisen, oder wenn Väter erst
nachweisen sollen, dass sie etwas können, was sie gar nicht wollen oder zum Wohle des Kindes müssten?
zum Beitrag