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04.05.2016 , 11:18 Uhr
"Das Arbeitsministerium hat ein Gesetz vorgelegt, das Einkommen und Vermögen Behinderter regelt. Es macht sie zum Sozialfall."
behinderte waren schon immer sozialfälle, da sie unter der prämisse der "wohlfahrt" (siehe entsprechende SGBs) "versorgt" wurden. mit anderen worten: für behinderte galten immer dieselben maßstäbe wie für Hartz IV-empfänger und sozialfälle. dazu zählt nicht nur die anrechnung des vermögens, sondern auch die jährliche "inspektion" durch das zuständige amt. der behinderte muss alle daten, auch intimer natur, offenlegen. falls nicht : werden die gelder gekürzt.
vermögensunabhängig waren bisher nur die landesblindengelder, deren höhe in jedem bundesland unterschiedlich ist. die behinderten sitzen ebenfalls in der armutsfalle.
interessant ist auch der umstand, dass behinderte in werkstätten keinen mindestlohn erhalten - sondern ein "taschengeld" bekommen. weitere finanzielle anreize (bis max. 180 €/monatlich) sind vom wohlverhalten (!) des behinderten abhängig.
es ist ja auch wichtiger, korrupte und bankrotte banken zu retten, als sich an die UN-behidnertenkonvention zu halten. die ist hierzulande zwar geltendes recht, aber wen kümmert das schon...
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