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26.04.2016 , 09:14 Uhr
"Widerstandslos folgt die Frau seinen Anweisungen."
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht-schutzluecke
“Für die Gruppe der erwachsenen, geistig und körperlich nicht gehandicapten Personen mit der Fähigkeit, selbstbestimmte Willensentscheidungen zu treffen, existiert solch eine besondere Schutznorm nicht – weder im Bereich der Sexualität noch in sonstigen Lebensbereichen. Das Gesetz geht – zum Glück – davon aus, dass diese Personen ihre Handlungsfreiheit in der Regel selbst schützen können (und daher auch müssen).
Genau hier knüpft die Kritik der "Opferverbände" an: Den Umstand, dass gesunde erwachsene Personen für das Gesetz nicht von vornherein und ohne Weiteres eine besonders geschützte "Opfer"-Gruppe bilden, halten sie für eine empörende "Schutzlücke". Sie wollen, dass Personen, die weder durch Gewalt noch durch Drohung noch durch eine vom Täter zu verantwortende Angst vor Gewalt in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, genauso behandelt werden wie diejenigen, denen ein solcher Zwang widerfährt. Das ist schon im Grundsatz schwer zu verstehen. "
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-02/sexuelle-gewalt-strafrecht-fischer-erwiderung
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