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07.04.2016 , 17:43 Uhr
Tatsächlich bestätigt Mdme Charpentier, dass CRISPR-Cas9 ein gentechnisches Verfahren ist und die selben ethischen Fragen, sowie Fragen der Vorsorge und Sicherheit aufwirft wie die gentechnischen Verfahren, die bereits im Anhang der Freisetzungsrichtlinie beschrieben sind. Also, liebe EU-Kommission: Freisetzungsrichtlinie umsetzen, nicht sabotieren! Updaten Sie den Anhang der Freisetzungsrichtlinie und nehmen Sie die neuen gentechnischen Verfahren auf!
Vielleicht kann die geniale Wissenschaftlerin ja auch ein Nachweisverfahren liefern?
zum Beitrag07.04.2016 , 17:25 Uhr
Wenn ich richtig informiert bin, wird tatsächlich mit der Methode geprüft, die für die alten gentechnischen Verfahren entwickelt wurde. Mit DER Methode sind die Änderungen nicht nachweisbar. Grundsätzlich sollten diejenigen, die neue Substanzen zugelassen haben wollen, darauf verpflichtet werden ein kostengünstiges, zügiges und bezahlbares Nachweisverfahren mit zu liefern mit dem Zulassungsantrag. Nur so lässt sich das Verursacherprinzip umsetzen.
zum Beitrag