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20.03.2018 , 09:35 Uhr
Maron und Hirschhausen als Nazis zu verleumden ist nicht nur grotesk, sondern auch strafrechtlich relevant. -Es gibt so manch Linken, der sollte es tatsächlich lassen, mit Rechten zu reden. Wer will solche engstirnigen DDR-sozialistischen Ergüsse überhaupt noch lesen und warum begibt sich die TAZ auf so ein Niveau?
Der Autor des Artikels sollte seine Zeit lieber dafür nutzen, anderen den Weg zum Bäcker zu vergraulen. Das ist sicher unterhaltsamer!
zum Beitrag23.01.2016 , 11:13 Uhr
.... oder mit dem berühmten Oxforder Islamwissenschaftler Bernard Lewis: “Even the Christian crusade, often compared with the Muslim jihad, was itself a delayed and limited response to the jihad and in part also an imitation. But unlike the jihad it was concerned primarily with the defense or reconquest of threatened or lost Christian territory […]The Muslim jihad, in contrast, was perceived [by Muslims] as unlimited, as a religious obligation that would continue until all the world had either adopted the Muslim faith or submitted to Muslim rule.[…]The object of jihad is to bring the whole world under Islamic law.” (Prof. Bernard Lewis, Universität Oxford, “The Middle East: A Brief History of the Last 2000 Years”)
zum Beitrag23.01.2016 , 11:06 Uhr
Was für ein Unsinn! Koran und Bibel könnten gegensätzlicher kaum sein! Um es mit dem renommierten Islamwissenschaftler Tilman Nagel zu sagen: “Jenseits jeglicher Polemik ist festzustellen, dass Koran und Sunna die Anwendung von Gewalt gegen Andersgläubige ausdrücklich befürworten, vor allem wenn sie den Interessen der «besten je für die Menschen gestifteten Gemeinschaft» (Sure 3, 110) dienlich ist. Die muslimische Gesetzesgelehrsamkeit hält an diesem Grundsatz unbeirrbar fest und billigt, um ein Beispiel zu nennen, nach wie vor die Tötung desjenigen, der vom Islam zu einer anderen Religion übergetreten ist. Im Neuen Testament dagegen wird die Gewalt gebrandmarkt, und zwar gerade auch dann, wenn sie von der eigenen Seite ausgeht. Die Gewaltlosigkeit nimmt in der Verkündigung Jesu einen breiten Raum ein; es genüge hier der Hinweis auf die Bergpredigt. Normative Text vergleichbaren Inhalts fehlen im Koran. Das häufig angeführte Tötungsverbot in Sure 5, Vers 32 meint nur die Angehörigen der eigenen – muslimischen – Solidargemeinschaft; ihnen darf allein im Rahmen eines Blutracheverfahrens das Leben genommen werden (vgl. Sure 2, 178 f.; 5, 45; 25, 68).”(Prof. Tilman Nagel, Universität Göttingen, NZZ, 23.3.2005)
zum Beitrag