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13.01.2016 , 11:00 Uhr
Den Aspekt, dass die Hauptverantwortung für Entführten nicht in den Händen des Staates liegt, empfide ich als falsch. Der Staat hat laut Gesetz die Verantwortung für jeden seiner Bürger und ist dazu verpflichtet diesen in Extremsituationen, wie bei einer Entführung, zu Unterstützen. Mitgefühl hat bei Verhandlungen mit Terroristen eine Rolle zu spielen, da der Staat in der Veratwortung gegenüber dem Entführtem steht. Dies uterstützt Brosows Aussage über das Mitgefühl, allerdings ist sein Fazit dann ein falsches. Mit Terroristen kann verhandelt werden. Dies zeigt Großbritannien und Frankreich, die im Gegensatz zu der USA ihre entführten Staatsbürger befreiten. Überdenkt man die Moral in jedem Fall aufs Neue, so wie es Brosow fordert, dann ist der erste Punkt auf den man bei den Überlegungen trifft, ob der Staat Mitgefühl zeigen sollte. Überdenkt man jeden Fall aufs Neue, so kann es keine klare Regelung geben, dass grundsätzlich nicht mit Terroristen verhandelt werden soll. Zeigt der Staat kein Mitgefühl gegenüber dem Entführten in Form eier Lösegeldzahlung, so verstößt er meier Meinug nach gegen die Würde des Menschen. Es sollte mit Terroristen verhandelt werden, jedoch sollten diese Verhandlungen auch zur Überführung der Terroristen genutzt werden. Der Terrorist muss sich dessen bewusst werden, dass er mit der Lösegeldforderung aufgespürt werden kann. Dies sollte als Prävention genügen.
Fazit: Ja es muss verhandelt werden, dazu ist der Staat moralisch verpflichtet. Verhandlugen sollten positiv genutzt werden und nicht als der Ursprung von weitere Entfühtungen eingestuft werden. (K.K)
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