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05.02.2014 , 10:43 Uhr
"Sabine Rückert (...) ich persönlich halte sie für jemanden, der (...) sich (...) auf die Seite der Täter schlagen muss."
Dieser Beitrag erfüllt den Straftatbestand der Verleumndung u. evtl. auch mehr.
Ich habe Ihn deshalb zur rechtlichen Prüfung an Frau Rückert weitergeleitet.
zum Beitrag04.02.2014 , 15:46 Uhr
@Marta Hatari
Das Kindesmissbrauch in der eigenen Familie vorkommt, ist eine schlimme Realität, die jedoch niemand hier bezweifelt hat.
Allerdings sind auch Falschbeschuldigungen eine schlimme Realität, die regelmäßig - wie auch im Artikel - angezweifelt (bzw. nicht einmal als Möglichkeit erwogen) wird.
Die Autorin geht sogar so weit, dass sie sogenannte "Mechanismen des Nichtwahrnehmens" zu erkennen glaubt. Aus genau diesem Stoff werden nebulöse Beschuldigungstheorien gezaubert, die sich jeder Sachkenntnis und Faktenlage entziehen.
zum Beitrag04.02.2014 , 15:13 Uhr
Fortsetzung
Auch Ihnen (Gast, heute, 11:57) scheint das Prinzip der Unschuldsvermutung fremd zu sein. Bei "unklarer Indizienlage" musste der Richter natürlich zwangsläufig von der Unschuld Woody Allens ausgehen, ganz gleich, was eine Psychotherapeutin auch immer wie bezeichnet hatte. Eine Psychotherapeutin ist übrigens nicht zugleich eine Expertin für Aussagepsychologie. In Deutschland jedenfalls sind Therapeuten eines mutmaßlichen Opfers aus gutem Grund auch nicht als unabhängige Sachverständige in einem Strafprozess zugelassen.
Wie bereits angemerkt, konnte auch das eingesetzte Expertenteam keinen Missbrauch feststellen.
zum Beitrag04.02.2014 , 15:13 Uhr
Fortsetzung
Von der breiten Öffentlichkeit unbeachtet bleibt die Tatsache, wie viele Fälle es besonders bei Streitigkeiten um Sorgerecht und Umgang inzwischen gibt:
„Einen leider nicht seltenen Höhepunkt findet der Entfremdungsprozess im Vorwurf der Kindesmisshandlung oder des sexuellen Missbrauchs. In hoch-konflikthaften Fällen wird dies als erster Trumpf ausgespielt, da diesem Verdacht in jedem Falle nachgegangen werden muss. So ist der fälschliche Vorwurf des Kindesmissbrauchs in hoch-konflikthaften Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten zur „ultimativen Waffe“ geworden (Rand, 1997a). Nach der Hochrechnung eines Karlsruher Gerichtsgutachters taucht in jeder dritten Streitakte der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs auf, wobei sich 95% davon als falsch erweisen (ten Hövel, 2003).“
Sabine Rückert, renommierte Autorin der ZEIT ist eine der ganz wenigen kritischen Journalisten, die das gesellschaftliche Phänomen des Missbrauchs mit dem Missbrauch thematisiert:
http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03
Ihren genannten Fakt, dass 70 - 90 % der Täter männlich seien, bezweifele ich nicht, doch das steht überhaupt nicht zur Debatte.
Und selbstverständlich(!) muss ein Gericht einen Unschuldigen (bis zum Beweis des Gegenteils ist er das nämlich - siehe Unschuldsvermutung) freisprechen - alles andere würde Willkür und Zerstörung des Rechtsstaates bedeuten.
zum Beitrag04.02.2014 , 15:07 Uhr
Dr. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen:
„Der Vorwurf des Missbrauchs, der in einer beachtlichen Zahl von Scheidungsverfahren von Seiten der Mütter gegen die Väter erhoben wird, wenn es um das Sorgerecht für eine Tochter geht. In unserem Drittmittelantrag für das laufende Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch hatten wir dieses Thema wie folgt angesprochen: Zu unserem Bedauern ist diese Frage bisher, soweit wir das recherchieren konnten, empirisch nicht gründlich untersucht worden. Dazu müsste man eine aufwändige Aktenanalyse durchführen. Es wäre nicht einfach, hierfür die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Aber bisher haben wir keinen Ansatzpunkt dafür gefunden, für diese Forschungsidee erfolgreich Geld einzuwerben und die Unterstützungsbereitschaft der Justizministerien zu erhalten.“
Seit die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche bekannt wurden, geisterte ja nahezu täglich "sexueller Missbrauch an Kindern" durch die Presse. Der wird inzwischen ebenso häufig ausgesprochen, wie "Atomenergie", "Integration" oder "Arbeitsmarkt" ...
Wohin allerdings diese "Wachsamkeit" und "Aufklärungskampagne" führen kann, haben u.a. die Wormser Missbrauchsprozesse anschaulich gezeigt.
Fortzestzung folgt
zum Beitrag04.02.2014 , 11:31 Uhr
"In Wirklichkeit ist die Nichtwahrnehmung ein dem Missbrauch inhärentes Problem."
inhärent = einer Sache innewohnend
Frau Nord will wohl damit sagen, dass Nichtwahrnehmung von sexuellem Missbrauch in dessen Natur läge und wiederholt damit die ewige Phrase der vorgeblich mangelnden Beachtung von Missbrauchsopfern.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall, wir leben längst in einer Zeit, die von paranoidem Missbrauchswahn gezeichnet ist und Falschbeschuldigungen - insbesondere im Familienrecht bei Sorgerechtsverfahren - zur Normalität geworden sind. Derlei Falschbeschuldigungen gelten seltsamerweise jedoch als Kavaliersdelikt, obwohl diese eine Straftat und somit ein Offizialdelikt darstellen.
Das führt letztlich, wie auch deutlich von Frau Nord selbst hier publiziert, zu der Schlussfolgerung: im Zweifel ist der Mann der Täter.
Mögliche Falschaussagen von Frauen werden überhaupt nicht erst in Betracht gezogen - ganz so, als würde es solche gar nicht geben.
Die Unschuldsvermutung - ein Grundprinzip des Rechtsstaates - hat bei behaupteten Sexualstraftaten an Frauen längst seinen Sinn verloren.
Jörg Kachelmann hat leider immer wieder auf's Neue recht: der Opferbonus für Frauen gilt grundsätzlich und jederzeit und überall.
Zurück zu Woody Allen:
Im Zuge der Ermittlungen hatte bereits 1992 (wegen des festgestellten hinreichenden Tatverdachtes!) ein Team von Spezialisten Dylan Farrow begutachtet und war zum Schluss gekommen, dass sie nicht missbraucht worden war.
Diese Tatsache allerdings lässt auch Frau Nord geschickt - dem Opferbonus inhärent - unter den Tisch fallen ...
Wie wäre es mit einer Filmempfehlung von "Die Jagd" von Thomas Vinterberg, liebe Frau Nord ?
zum Beitrag