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15.02.2017 , 21:15 Uhr
Um etwas zu ändern ist es aber notwendig, den GG-33, Absatz 5 ersatzlos zu streichen.
Rentenbeiträge sind zu öffentlichen Mitteln gemacht aorden: Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
zum Beitrag15.02.2017 , 21:08 Uhr
Das Mackenroththeorem ist meines Wissens bisher nicht widerlegt, hier auch sonst gut erklärt: Die Produktivitätsentwicklung ermöglicht einen hohen Verteilungsspielraum
Excel-Tabelle mit der schnell die Auswirkungen, von Lohnsteigerungen, Produktivitätsentwicklung und Rentenversicherungsbeiträgen eingeschätzt werden kann. http://www.seniorenaufstand.de/vortraege/ . . . Wir haben keine demografische Schieflage, die war schon weit schlimmer nach den 2 Weltkriegen. Gerd Bosbach erklärt es verständlich: https://www.youtube.com/watch?v=vfWXWRkoJbc
zum Beitrag14.02.2017 , 22:11 Uhr
es kommt nicht allein auf mehr Kinder an, sondern auf die gerechte Verteilung dessen, was durch die gestiegende Produktivität erwirtschaftet wird. Immer weniger Menschen erwirtschaften mehr. Es fehlen nicht Kinder, sondern gut bezahlte, sichere und vor allem familienferundliche Arbeitsplätze.
Außerdem werden aus weniger Kinder nicht mehr Alte, ganz sicher aber aus mehr Kinder mehr Alte und nicht aus jedem Kind wir per se ein Einzahler. Da sich Ältere nicht aus sich selbst heraus ständig vermehren, werden es weniger werden und in diesem reichen Land, will man nicht in der Lage sein, alle nicht Arbeitenden, Kinder wie Alte, optimal zu versorgen? Übrigens hier ist die Tabelle von Otto Teufel (auch Steuerberatern ist der mangelhafte Bundeszuschuss aufgefallen), der seit 30 Jahren Rentenberichte etc. genau aufschlüsselt: http://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015
zum Beitrag14.02.2017 , 21:49 Uhr
noch etwas: Bemerkenswert ist eine Entscheidung des BverfG zur Künstlersozialkasse, die folgerichtig Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen ausschließt, genau das aber wird den gesetzlich Rentenversicherten verweigert, für sie gilt die übergeordnete Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers. Damit ist auch die Selbstverwaltungsautonomie der GRV ausgehebelt.
. . . . Bundesverfassungsgericht
Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987
-2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84
. . "Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, daß sie an die Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden . .
. . Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen."
zum Beitrag14.02.2017 , 21:48 Uhr
da sind die seit 1955 meterdick, manifestierten Bretter zu bohren. Der durchaus konservative Rentenpabst Wilfrid Schreiber wollte eine gRV, in die alle Einkommen einzahlen, Adenauer nicht. So konnten anders berufständische Versorgungswerke, Versorgungsempfänger des Bundes, Beamte, Selbständige (wie im Ständestaat des 19. Jahrhunderts) sich zu einem erheblichen Teil aus der solidarischen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und der Sozialsysteme heraustehlen. Damit war der Grundstein für alle anderen ungerechten, einseitigen Belastung der Pflichtversicherten
gelegt. Der GG-Artikel 33, Absatz 5 ist meines Wissens erst nach 1955 ins Grundgesetz eingefügt worden. Der muss ersatzlos gestrichen werden, um z.B. einen Weg zu gehen, wie es Österreich macht. Und auch das BVerfG hat schon erfolgte Entscheidungen revidiert. Es ist möglich, wenn der politische Wille da ist. Wäre der Riesterrentenbetrug, die Entscheidungen des BVerfG, zulasten der Rentner, das meiner Meinung nach kriminelle Alterseinkünftegesetz möglich gewesen, wenn alle Einkommen in eine gRV einzuzahlen hätten?
zum Beitrag13.02.2017 , 13:13 Uhr
Sie treffen es auf den Punkt. Offensichtlich ist es für die Wirtschaft lukrativ, wenn immer mehr Menschen kein Geld mehr ausgeben können.
Ein System, in das alle einzahlen und sich damit auch endlich alle an gesamtgesellschfatlichen Aufgaben beteiligen, ist friedenssichernd. Elemente der Generationengerechtigkeit. Von Generationengerechtigkeit und Generationenvertrag in der gRV sind wir weit weg: Z.B. in der Schweiz, Österreich sind alle Personen pflichtversichert, die dort ihren Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben - also Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige. Hier kommt tatsächlich eine Generation für die andere auf. In Deutschland dagegen sind Beamte, Politiker und Selbständige von den Verpflichtungen des Generationenvertrages ausgenommen. Diese Berufsgruppen überlassen sogar die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern den Pflichtversicherten der Rentenversicherung - wenn die Eltern nicht selbst Beamte oder Selbständige waren. Das gleiche gilt sinngemäß für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen.
zum Beitrag13.02.2017 , 13:05 Uhr
In Österreich sichert die gesetzliche Rentenversicherung den Lebensstandard der Pensionäre komplett ab, weitere Säulen der Altersvorsorge (Riester, betriebliche Rente) werden nicht staatlich gefördert.
Die Sozialabgaben zur Rentenversicherung betragen dort 22,8 Prozent des Bruttogehalts, liegen also höher als in Deutschland. Davon trägt der Arbeitnehmer 10,25 Prozentpunkte, also weniger als die Hälfte. 12,55 Prozentpunkte zahlt der Arbeitgeber.
In Österreich zahlen außerdem alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, auch Selbstständige. Beamte werden nach und nach in das System übernommen- ohne dass deshalb Beamte angeschafft werden.
Alle Personen ab dem Jahrgang 1955 besitzen ein sogenanntes Pensionskonto. Für jedes Jahr, in dem sie erwerbstätig waren, wird ihnen dort vom Staat 1,78 Prozent ihres jährlichen Bruttoverdienstes gutgeschrieben. Der Höchstbetrag liegt bei 4980 Euro brutto im Monat. Erreicht ein Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter, wird die angesammelte Summe auf dem Pensionskonto durch 14 geteilt. Daraus ergibt sich die monatliche Bruttorente.
In Österreich sind für Erwerbstätige 14 Monatsgehälter üblich, es gibt also volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In diesen Genuss kommen auch die Rentner.
Statt unsere umlagefinanzierte Rente zu stärken, wird das Geld aber lieber als "staatliche Zulage" an Versicherungen verteilt, die auch die heutigen Rentner, die nicht mal riestern konnten mit dem rentenkürzenden Altersvorsorgeanteil (AVA-§255 d,e SGB VI) mitbezahlen. Mit der Begründung: Sorge um kommende Generationen.
Wenn wir und kommende Generationen 100€ mehr an eine gesetzliche zahlen, ruiniert das alle, wenn wir das gleiche an eine Private zahlen (mit dem Risiko des Verlustes) rettet das die Zukunft?
zum Beitrag13.02.2017 , 12:48 Uhr
Das ist nachweisbar falsch. Die etwa 80-90 Mrd. Euro - der sogenannte [viel zu geringe] Bundeszuschuss sind Ersatzleistungen, die der Bund zahlen muss [§213 SGB VI], weil alle Finanzminister aus den Rentenbeiträgen allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren! Und weil seit 1957 jedes Jahr zuwenig an die gRV zurück erstattet wurde, schuldet der Bund der gRV, also den Rentenversicherten, bis heute rund 748 Mrd. Euro!!!
Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt. Um den Missbrauch der Rentenbeiträge abzusegnen, hat das BVerfG die Rentenbeiträge zu öffentlichen Mitteln erklärt. In der gesetzlichen RV sind elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt, Art. 3 - Gleichheitssatz, Art. 14 - Eigentumsschutz und Art. 20 - Rechtsstaatsprinzip.
Das BVerfG hat das in seinem Urteil vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) dafür folgende Formulierung gefunden:
"Knüpft der Gesetzgeber - wie hier - an ein bereits bestehendes Versicherungsverhältnis an und verändert er die in dessen Rahmen begründete Anwartschaft zum Nachteil des Versicherten, so ist darüber hinaus ein solcher Eingriff am rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu messen, der für die vermögenswerten Güter und damit auch für die rentenrechtliche Anwartschaft in Art. 14 GG eine eigene Ausprägung erfahren hat."
zum Beitrag13.02.2017 , 12:35 Uhr
Beispieljahr
Anhand der Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung im Heft 1/12 werden nicht beitragsgedeckte Entnahmen und so genannte Bundeszuschüsse in der Rentenversicherung veröffentlicht und als Beispiel das Jahr 2009 herangezogen.
Die Ausgaben der Rentenversicherung betrugen rd. 207,6 Milliarden Euro.
Versicherungsfremde Leistungen nach DRV: rd. 55,6 Milliarden Euro
Transferleistungen (RV-Bericht 2009) rd. 14,3 Milliarden Euro
Summe der versicherungsfremden Leistungen 2009 rd. 69,9 Milliarden Euro
Deutsche Rentenversicherung am 7.5.2012: 26,8 % der Rentenversicherungs-Ausgaben sind versicherungsfremd.
Bundeszuschuss zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen:
(DRV-Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2012, Seite 218)
Bundeszuschuss 38,6 Milliarden Euro
Zusätzlicher Bundeszuschuss u. a. aus Ökosteuer 18,7 Milliarden Euro
Summe der Bundeszuschüsse 57,3 Milliarden Euro
(nur Rentenkasse)
Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung:
***** 12,6 Milliarden Euro! *****
Aus der Veröffentlichung in der Zeitschrift, „Die Rentenversicherung“ Heft 1 von März/April 2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung. Die kommen dabei für 2009 auf einen Anteil der versicherungsfremden Leistungen von 34,0 Prozent der Rentenausgaben.
zum Beitrag13.02.2017 , 12:32 Uhr
Auch das mit falschen Zahlen zustande gekommene Alterseinkünftegesetz schafft Altersarmut. Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch "Macht Geld Politik" im STERN vom 13.11.14:
. . . "Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte "Reform der Reform". Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
"Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: "Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (...)
Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz http://altersarmut-per-gesetz.de/ in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung statt findet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (...) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen." Der AWD-Chef frohlockte: "Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud."
siehe auch: https://altersarmut-per-gesetz.de/der-hintergrund-das-alterseinkunftegesetz-ein-beitrag-des-gesetzgebers-zur-altersarmut/
zum Beitrag13.02.2017 , 12:29 Uhr
Zur Änderung der Äquivalenz - Alle Einkommen müssen die Alterssicherung mitfinanzieren, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt, je nach Einzahlung. Keine Beitragsbemessungsgrenze. Keine privaten Saugnäpfe dazwischen. Demografische und sonstige Entwicklungen gehen offensichtlich an Beamten, anders berufständisch Versicherten, Selbständige und Politiker vorbei. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen entscheiden nur Personen, die davon nicht betroffen sind. Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb besser stellt, in dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach "hergebrachten" Grundsätzen zu regeln. Welchen "hergebrachten" Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 96/97 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 - Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.
zum Beitrag13.02.2017 , 12:21 Uhr
Natürlich haben alle, die einzahlen auch einen Anspruch. Eine gRV in die alle einzahlen hat eine viel höhere Akzeptanz und beendet nicht nur unser System wie im Ständestaat des 19. Jahrhunderts, sondern endlich das Gegeneinander ausspielen. Der damalige Vermögensstand 1957 der GRV von 14,5 Mrd. DM wurde von Adenauer einkassiert (Bundesdrucksache 1659/1955) mit den Worten: Der Staat muss sowieso einen Bundeszuschuss leisten, sollten die Beiträge einmal nicht für die Ausszahlungen reichen, aber Kinder kriegen die Leute ja immer. Dass es aber durch Automatisierung immer weniger versicherungspflichtige Arbeitsplätze geben wird und gerade Einkommensstarke sich nicht mit an allgemeinsstaatlichen Aufgaben beteiligen und sich kraft eigener Befugnis aus der Solidarität ausgeklinkt haben, hat er völlig außer acht gelassen. Alles, was der Staat ausgibt oder investiert, muss von der jeweils erwerbstätigen Generation erwirtschaftet werden, z.B. auch Schulen und Universitäten. Den sogenannten Generationenvertrag ausschließlich auf Beitragszahler und Rentner zu reduzieren ist falsch und ausgesprochen schäbig, er dient nur den Interessen weniger Leute. Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.
zum Beitrag13.02.2017 , 12:14 Uhr
Darum geht es auch nicht, siehe: http://www.taz.de/!5127666/
Die Vertreterversammlung fragt nicht mal nach einer alle Ausgaben bilanzierende Buchhaltung.
Jeder Treuhänder fremder Gelder muss genau nachweisen, wofür das Geld ausgegeben wird, die Verwalter der Rentenbeiträge müssen das von Anfang an nicht.
Das lässt sich alles recherchieren, wenn man die Rentenversicherung in Zahlen, in Zeitreihen, die jährlichen Presseseminare in Würzburg und so weiter, seit 1957 genau verfolgt.
Man braucht nur viel Zeit. s. auch Ulrich Reinecke/DRV, Prof.
Winfried Schmähl, Klaus J. Klumpers-Die Enteignng der Altersrentner, etc.
zum Beitrag13.02.2017 , 12:08 Uhr
Die jährlichen Rentenberichte weisen seit 1957 nicht aus, für welche allgemeinstaatlichen Aufgaben, rentenfremde, versicherungsfremde Lesitungen die Rentenbeiträge zusätzlich zu den Renten noch ausgegeben werden. Damit sind nicht die etwa 2% für die Verwaltung gemeint, die ohnhin unschlagbar gering sind im Vergleich zu privaten Versicherungen. Siehe auch: http://www.taz.de/!5127666/ - Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
Renten für Aussiedler
Ausgleich von NS-Unrecht
Ausgleich von SED-Unrecht.
Kinder Betreuungsgeld
Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborene Frauen,
Waisenrenten)
Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten,
Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft)
Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
Transfer in die neuen Bundesländer
Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen
Arbeitsmarktlage
Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei Versicherungsjahre
Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen
Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) tragen die Rentner selbst)
Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65. bzw. 67. Lebensjahren abweichen
Durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist (Knappschaftszuschüsse, DDR-Zusatzversorgung)
Bundesmittel für die Demografische Last
Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund
Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (Reha,
Berufsförderung)
Anteilige Verwaltungskosten für versicherungsfremde Leistungen,
ganz neu die Mütterrente) etc.
zum Beitrag13.02.2017 , 01:41 Uhr
Die Rente wird nicht durch Steuern mit finanziert. Der Bundeszuschuss ist kein Zuschuss, sondern mangelhafte Erstattungen für zweckentfremdete Beiträge aus den Löhen der gesetzl. Rentenversicherten. Die Ausgaben der gRV sind nicht gleich Rentenausgaben. https://www.youtube.com/watch?v=8mGC0bjyXSY - Die Bundeszuschüsse machten nur 57,3 Mrd. Euro aus.[4] Nach diesen Zahlen blieben die Beitragszahler auf 13,4 Mrd. Euro sitzen.
[1] BT-Drucksache 16/65, S. 376.
[2] BMGS ist die Abkürzung für das damals noch existierende Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.
[3] H. Rische, Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main, S. 9-10.
[4] Deutsche Rentenversicherung Heft 1, März/April 2012, S. 3.
zum Beitrag13.02.2017 , 01:36 Uhr
Die etwa 80-90 Mrd. - der sogenannte [viel zu geringe] Bundeszuschuss - sind Ersatzleistungen, die der Bund zahlen muss [§213 SGB VI], weil der Finanzminister aus den Rentenbeiträgen allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziert! Und weil seit 1957 jedes Jahr zuwenig an die gRV zurück erstattet werden, schuldet der Bund der gRV, also den Rentenversicherten, bis heute rund 748 Mrd. Euro!!! Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt. Die Ausgaben der Rentenversicherung sind nicht gleich Rentenausgaben! Eine transparente alle Ausgaben bilanzierende Buchhaltung müssen die Rentenverwalter nicht nachweisen! So muss man sich nicht wundern, wenn die GRV geschwächt ist, wenn ihr permanent Mittel entzogen werden durch direkten Zugriff bisher aller Finanzminister,
zum Beitrag13.02.2017 , 01:35 Uhr
Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Abgeordnetenbezügen/steuerlicher Alimentation/Ruhestandsgelder. Über Rentenfragen entscheiden ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, daran etwas zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.
Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872. Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht Nicht beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
zum Beitrag13.02.2017 , 01:32 Uhr
Wir hätten eine völlig andere Rentenpolitik, wenn alle Einkommen einzuzahlen hätten. Der Bundeszuschuss ist kein Bundeszuschuss, sondern mangelhafte Erstattungen mit einem Fehlbetrag bis heute von rund 748 Mrd. Euro zulasten der GRV und Entlastung aller, die nicht einzahlen (die Angaben bei der bpb ist nachweisbar falsch. Die Teilprivatisierung mit den einhergehenden Rentenkürzungsfaktoren und vor allem auch das Alterseinkünftegesetz mit falschen Zahlen ruinieren die GRV. https://www.youtube.com/watch?v=8mGC0bjyXSY
zum Beitrag13.02.2017 , 01:18 Uhr
Der erwähnte Bundeszuschuss wird auch von der bpb nicht aufgeschlüsselt Die etwa 80-90 Mrd. - der sogenannte [viel zu geringe] Bundeszuschuss - sind Ersatzleistungen, die der Bund zahlen muss [§213 SGB VI], weil der Finanzminister aus den Rentenbeiträgen allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziert! Und weil seit 1957 jedes Jahr zuwenig an die gRV zurück erstattet werden, schuldet der Bund der gRV, also den Rentenversicherten, bis heute rund 748 Mrd. Euro!!! Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt. Die Ausgaben der Rentenversicherung sind nicht gleich Rentenausgaben! Eine transparente alle Ausgaben bilanzierende Buchhaltung müssen die Rentenverwalter nicht nachweisen! So muss man sich nicht wundern, wenn die GRV geschwächt ist, wenn ihr permanent Mittel entzogen werden durch direkten Zugriff bisher aller Finanzminister. https://www.youtube.com/watch?v=8mGC0bjyXSY
zum Beitrag19.01.2014 , 19:00 Uhr
Die TAZ hatte die bisher besten Artikel über die Hintergründe der Rentenzerstörung, wie es bisher nirgends in den Medien zu finden ist, warum also auf halber Strecke stehen bleiben?
Frau Herrmann hat auf eine Zuschauerfrage am 17.11.13 im Presseclub geantwortet, dass der Bundeszuschuss mittlerweile die versicherungsfremden Leistungen abdecken würde.
Wie ist so eine falsche Antwort nur möglich:
http://www.taz.de/!65118/
http://www.taz.de/!116881/
Zitat Otto Teufel:
"Die Ungerechtigkeit bei der Altersversorgung hat weitere Ursachen: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das unterschiedliche Systeme der Altersversorgung hat, im wesentlichen gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung und Beamtenversorgung. Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus."
Eine Solidargemeinschaft benötigt Treuhänder, der zuverlässig mit Beiträgen wirtschaftet und diese nicht zweckentfremdet!
zum Beitrag18.01.2014 , 19:29 Uhr
Solange die von der SPD installierten rentenzerstörenden Maßnahmen nicht korrigiert werden, bleibt ohnehin alles Augenwischerei. Der ganze Riesterrentenbetrug muss gestoppt werden, damit auch der rentenkürzende Riester- Nachhol- und Nachhaltigkeitsfaktor. Auch das was sich Bundeszuschuss nennt, ist kein Zuschuss, sondern sehr mangelhafte Ersatzleistungen, für die zuvor aus den Rentenbeiträgen entnommenen Milliarden, womit rentenfremde, allgemeinstaatliche Aufgaben bezahlt werden. Rund 700 Mrd. Euro fehlen der GRV bis heute, weil der Bund noch nie alles zurück bezahlt hat, wie er müsste. Und nun noch eine versicherungsfremde Leistung mehr, die wiedereinmal allein die gesetzlich Rentenversicherten bezahlen sollen, die Anerkennung von Erziehungszeiten ist keine Aufgabe der Rentenversicherung!
Mit dem Riesterrentenbetrug ist die gesetzliche Rentenversicherung an die Finanzhaie verscherbelt worden. Wer die mit Riester und Hartz-IV geöffneten Schleusen nicht schließen will, soll von der Bekämpfung von Altersarmut schweigen.
Diese ganzen neuen Konstrukte wie Rente mit 63, Mütterrente, solidarische Lebensleistungsrente sind unnötig. Die GRV muss gestärkt,auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet und vor politischen Eingriffen verfassungsfest gesichert werden, private Saugnäpfe haben darin nichts zu suchen.
Die geplante Lebensleistungsrente an eine private Riesterrenterente zu knüpfen ist politische Korruption zugunsten der Versicherungsbranche.
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