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15.01.2014 , 12:15 Uhr
Es ist zu begrüßen, dass Ba-Wü Einsatz in der Bekämpfung von Diskriminierung zeigt, die, nicht zuletzt vom Land selbst, z. B. durch die sehr späte Übertragung der Zuständigkeit für Eintragungen von Lebenspartnerschaften an die Standesämter, verstärt wurde.
Doch ein Blick in die richtige Richtung führt nicht zwangsläufig zu einem Schritt in ebendiese, erst recht nicht, wenn der Schritt über obsolete und paradoxe Maßnahmen führen soll. Obsolet, da die veralteten Ansichten der Kirche von den Entscheidungen der Länder abgekoppelt sein sein sollten und paradox, da ein Pferd von hinten aufzuzäumen bisher selten zum Erfolg geführt hat.
Das weit verbreitete Phänomen der Diskriminierung "Andersartiger" mit einem Fingerzeig und einem Appell zu bekämpfen scheint doch recht widersinnig, so auch die Empirie.
Um also eine tatsächliche Veränderung herbeizuführen sollten wir uns an der Geschichte orientieren und weder Schule noch Kirche als wegweisende Instanzen einsetzen, sondern an den Gesetzen feilen, welche zum Beispiel dazu führten, dass eine Hinterfragung des Frauenwahlrechtes ein Ausnahmezustand ist. Zukunftsweised wäre somit kein Zeigen mehr auf "Umstände" und kein Bitten um Akzeptanz dieser, sondern ein Verhindern von "Umständen" durch Gleichstellung.
Nur eine Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe und gleicher Adoptivrechte für Alle würden dem "deutschen Gewohnheitstier" auf Dauer den differenzierenden Blick nehmen. Nicht umsonst besitzen die Wörter "Eheleute" und "Eltern" keinerlei genderspezifische Merkmale, ihnen wohnt lediglich die Eigenschaft des Pluals inne.
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