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02.01.2014 , 21:37 Uhr
Blinde sollten nicht von der Farbe reden.
Die LoPa 2010 in Duisburg war KEINE "Demo", sondern eine privatrechtliche, kommerzielle Veranstaltung in umschlossenen Raum, für deren Sicherheit primär der Veranstalter, sekundär die Ordnungsbehörde und erst subsidiär die Polizei zuständig war.
zum Beitrag02.01.2014 , 21:32 Uhr
Blödsinn! anonymus ist anonymus, A.Nonymus ist A.Nonymus und niemandes "Fake".
BTW: Von einem "Dr. rer. nat." darf man eigentlich erwarten, dass er des Lesens, Leseverständnisses sowie der Orthographie und Interpunktion befähigt wäre. Ihr Beitrag von 13.25h lässt diese Fähigkeiten bis zur inhaltlichen Unverständlichkeit leider vermissen... ;-)
zum Beitrag02.01.2014 , 19:55 Uhr
Auch wenn "Massenblockaden aber immer wieder sehr gut" funktionieren, sind sie weder legitim noch legal, sondern stellen Straftaten nach §21 VersG dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Nun ist die Polizei zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet (§§ 163 ff StPO) und hat dabei keinerlei Ermessen - das wäre dann WILLKÜR, die wir gerade bei der Staatsmacht wohl kaum akzeptieren würden.
zum Beitrag02.01.2014 , 19:17 Uhr
Nun, er hätte auf die Frage geantwortet, dass die "verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Zerschlagung [korrekt: Auflösung] der Blockupy Demonstration" der Artikel 8 GG i.V.m. dem Versammlungsgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen waren, sowie, dass die Auflösung auf dem Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht bis hin zum BVerfG auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann.
zum Beitrag02.01.2014 , 19:10 Uhr
"Ist der Sinn einer Demonstration nicht gerade das sie gehört wird?"
Doch, genau das ist der Sinn. Allerdings muss diese Frage vor allem den Medien gestellt werden, die sich erst dann für Demonstrationen mit berechtigten Anliegen interessieren, wenn sie in gewalttätigen Krawall und Randale ausarten.
Ich wette, in den Presseberichten der (Kölner) Polizei tauchen regelmäßig auch die Demos auf, "von denen Sie nichts hören."
zum Beitrag02.01.2014 , 18:47 Uhr
Herr Albers ist keinesfalls "Polizei-Kollege!"
In NRW sind die Polizeipräsident_innen vom Innenminister ernannte politische Beamte (mit Parteibuch) , die in aller Regel KEINEN Polizeihintergrund haben.
Auch geben die PP maximal die politische Linie bei Demos vor, keinesfalls aber führen sie die Einsätze. Dafür gibt es besonders ausgebildetete Polizeibeamte des höheren Dienstes, die sogenannten "Polizeiführer", die mit ihren Stäben solche Einsätze planen, vorbereiten und durchführen.
zum Beitrag02.01.2014 , 18:41 Uhr
Wolfgang Albers, den ich seit vielen Jahren kenne, sagt:"Bei jeder Demonstration schaut die Polizei, wer kommt. Ich mache eine Rechts-links-Demo anders als einen Christopher Street Day. Man stellt sich immer auf die Lage ein. Wie agiert das Gegenüber? Welche Methoden hat die andere Seite, sich auszudrücken? Das ist ja unterschiedlich. Man muss auf andere Mentalitäten anders eingehen. "
Wenn Köln in der misslichen Lage wäre, ebenso eine gewaltaffine "Rote-Flora-Szene" zu beherbergen, sähen auch seine Polizeitaktiken kaum anders aus, als die der Ihrer Meinung nach "in den 80ziger Jahren gefangen" gebliebenen Hamburger Polizei.
In NRW scheint die Kooperation zwischen Polizei und Demo-Anmeldern und -Teilnehmern besser und vor allem zwischen den Parteien verlässlicher zu funktionieren, als in HH.
zum Beitrag01.01.2014 , 19:36 Uhr
Ich frage mich, ob wohl auch in den Tresoren deutscher Botschafter Sprengstoffe gelagert werden oder diese mit Sprengfallen "gesichert", sowie in deren Residenzen auch „beachtliche Mengen von Waffen und Sprengstoff“ zu finden sind.
Ferner stellt sich die Frage: Wozu braucht ein (palästinensischer) Botschafter in seiner Residenz „eine beachtliche Menge von Waffen und Sprengstoff“ ??
zum Beitrag31.12.2013 , 22:21 Uhr
Sie irren in Teilen.
Es gibt im Grundgesetz keine " Freiheit der Demonstration". Im gesamten GG kommt der Begriff "Demonstration" nicht vor.
Was Sie unter "Demonstrationsrecht" verstehen, setzt sich zusammen aus dem Recht zur freien Meinungsäußerung sowie dem Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln. Das Recht, sich zu versammeln, ist bereits im Art. 8 GG beschränkt durch die Prämisse "friedlich und ohne Waffen", sowie durch Absatz (2) "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Dadurch wird explizit die "Freiheit der Demonstration" durch nachgeordnetes Gesetz gesteuert.
Vielleicht erst im GG und beim BVerfG lesen... ;-)
zum Beitrag31.12.2013 , 02:25 Uhr
Nicht jede These oder Meinung ist "rechts" oder gar "rechtsextrem", nur weil sie (auch) von NPD'lern und/oder anderen, tatsächlich rechtsextrem Gesonnenen geteilt oder geäußert wird.
Nicht jede These oder Meinung ist "rechts" oder gar "rechtsextrem", nur weil sie den selbsternannten,linken oder grünen, Meinungsführern nicht passen.
Nicht jede These oder Meinung ist "rechts" oder gar "rechtsextrem", nur weil sie der aufoptruierten, verlogenen und falschen "politcal correctness" nicht entsprechen.
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