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21.10.2015 , 17:02 Uhr
Ob die Pirinccis Aussage bezgl. KZs aus dem Zusammenhang gerissen ist oder nicht, könnte man anhand des Videomittschnitts diskutieren.
Zunächst sagt er, dass Politiker den Respekt und die Angst vorm eigenen Volk so sehr verloren verloren hätten, dass selbst die Aussreise empfohlen werde, wenn das Volk nicht pariere.
Es folgt eine rhetorische Pause mit Sprechchören: "Volksverräter", "Widerstand". Erst dann kommt der Satz: "Es gäbe natürlich andere Alternativen".
Die Diskussion hier im Blog zeigt, dass es zwei unterschiedliche Lesarten von Pirinccis Aussage gibt.
Das hat unter anderem damit zu tun, dass Mehrdeutigkeit zum Einmaleins rechtsextremer Rhetoriker*innen gehört - so bleibt im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung immer noch eine Hintertür.
zum Beitrag21.10.2015 , 08:16 Uhr
Was soll das heißen "Grenzbereich der Volksverhetzung"?
Kann man deutlicher, schärfer, brutaler und hasserfüllter als Pirincci es mit der KZ-Referenz gemacht hat, hetzen?
Er hat dies ja auch ganz klar in Zusammenhang mit der Aussage eines CDU-Politikers in Nordhessen gebracht.
Weiß Pirincci nicht, dass er gerade in Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf die neue Kölner Oberbürgermeisterin mit dieser Aussage zu Gewalt und Hass aufruft?
Das Fragezeichen hinter "Volksverhetzung" kann in Bezug auf Pirincci durch ein Ausrufezeichen ersetzt werden.
zum Beitrag10.10.2015 , 06:24 Uhr
Bundesverfassungsgericht und EuGH urteilten, dass Mindeststandards nicht zu unterschreiten sind - Es ist also verfassungs- und europarechtswidrig soziale Mindeststandards nicht zu gewährleisten.
Angela Merkel hat im Interview mit Anne Will ganz richtig bemerkt, dass ein Aufnahmestop nur dann möglich sei, wenn Deutschland einen 3000 km langen Zaun aufbaut, und sie hat zur Kenntnis genommen, dass Fluchtwege so riskanter werden.
Der Ruf nach einer besseren Ausstattung der Gerichte kommt nicht lediglich aus der linken Ecke.
Nicht zuletzt Dr. Stephan Beichel-Benedetti, Heidelberger Amtsrichter und Sachverständiger der Bundesregierung, hat in der Debatte um das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Beendigung des Aufenthalts auf die Anforderungen an Gerichte hingewiesen, die bei gleichbleibender personeller Ausstattung und steigenden Flüchtlingeszahlen unzureichend ist.
An einer Aufstockung des Verwaltungs- und Gerichtspersonals führt kein Weg vorbei, denn solange die Rechtslage so ist wie sie ist, auch dies hat mit dem EuGH und dem o.g. Gesetz zu tun, sind alle Einzelfälle zu prüfen. Das geht nicht im Schnellverfahren und es steht jedem abgelehnten Antragsteller frei zu klagen, wenn er die Fallprüfung für unzureichend hält.
Anstatt die Abschaffung des Asylrechts zu fordern, wäre es aus meiner Sicht angezeigt, sich mit der juridischen Bewältigung der aktuellen Lage zu befassen, ohne nach Schnellverfahren zur rufen, eine "Nulldiät" für Flüchlinge oder gar die Abschaffung des Asyrechts ins Gespräch zu bringen.
Wenn man dies allerdings tut, dann sollte man auch einen Satz darüber verlieren, wie man es mit dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Europarecht hält.
zum Beitrag