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07.08.2015 , 11:08 Uhr
Es ist sicher nicht zu viel verlangt, sich vor abfälligem Kommentieren zu informieren, wovon die Rede ist! Wikipedia irrt nicht mit dieser Definition: "Dazu zählen Handwaffen wie Faustfeuerwaffen (Pistole/Revolver) oder Langwaffen (Gewehr, Karabiner, Sturmgewehr, Maschinenpistole, Schrotflinte, leichte Maschinengewehre), daneben aber auch militärisch genutzte Sprengmittel wie Handgranaten oder Minen."
Dass die online-Bildredaktion eine Handwaffe abbildet statt des G36, mag zu KARLMs Irrtum beitragen, aber der Text ist völlig richtig.
Ein Detail vermisse ich allerdings: Als interessierte Zuhörerin mehrerer Arbeitsgerichtsverhandlungen von Angestellten der Firma Heckler & Koch in Zusammenhang mit dem vermutlich illegalen Mexiko-Deal habe ich gelernt: Die sogenannte "Endverbleibs-Erklärung" ist eine Farce, denn das Wirtschaftsministerium selbst hat deren Gültigkeit auf sechs Monate begrenzt! Nach sechs Monaten "Endverbleib" kann also jede Kleinwaffe (sic!) an jede beliebige Adresse weiter verkauft werden, ohne dass die deutsche Regierung darauf irgend einen Einfluss hätte.
Nicht wenig überraschend war auch die freimütige Angabe der Kläger, die vom Anwalt der Firma als üblich bestätigt wurde, dass Waffenhändler vor Vertragsabschluss beim Wirtschaftsministerium nachfragen, ob die Zielregion genehmigt würde und wenn nicht, welche es denn sein müsste.
Dass die beabsichtigte Waffenlieferung dann in gleichem Umfang und identischer Zusammensetzung kurze Zeit später in einer "unverfänglichen" Provinz benötigt werden soll, interessiert beim Wirtschaftsministerium offenbar niemanden.
Ich kann nur empfehlen, bei Gelegenheit solchen Prozessen beizuwohnen: Man bekommt ein interessantes Bild darüber, wie Ministerien und Waffenhändler aufeinander eingespielt sind...
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