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21.07.2015 , 08:58 Uhr
Die Jagd auf sog. Arbeitsscheue/Asoziale hatte eine Entsprechung im NS-Staat. Den Begriff "Arbeitsscheu" gab es zwar schon in der Sozialgesetzgebung der Weimarer Republik, doch erst im NS-Staat wurden diese Personengruppe als geschlossene rassische Gruppe verfolgt. Es fanden Sonderaktionen statt, wie z.B. die "Juni-Aktion" 1938, die massenweise Männer in die KZ Buchenwald und Sachsenhausen und damit in den Machtbereich der SS brachte. Schon am 11. August 1933 unterzeichnete Carl Röver, der spätere Gauleiter von Oldenburg, als "Reichsstatthalter" das "Bremische "Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz". Der Artikel zeigt, dass ein ähnliches Verfolgungsmodell in der DDR praktiziert wurde.
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