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10.10.2025 , 00:48 Uhr
Guten Tag,
ich finde diesem Kommentar einseitig.
Sanktionen gibt es seit es das SGB 2 gibt, seit 2005. Zuvor gab es sie im Rahmen des BSHG und im Rahmen dee Arbeitslosenhilfe. Auch im SGB 3 (Arbeitslosengeld) gibt es Situationen, in denen die Leistungen eingeschränkt werden. Bei Sozialleistungen gibt es Rahmenbedingen/Regeln, die bestimmen, wer sie, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen jemand sie erhält.
Ich halte Sanktionen für angebracht, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Die Höhe ist stets ein Streitpunkt. Vor allem, wenn es Menschen trifft, die gesundheitliche Schwierigkeiten haben, Regeln einzuhalten. Da ist es Aufgabe des Jobcenters Fehler zu vermeiden.
Ansonsten ist das System des SGB 2 vom Grunde her ein gutes, welches nach wie vor viele Möglichkeiten der Unterstützung bietet, arbeitslose Menschen (wieder) im Arbeit zu bringen (z.B. Qualifizierung). Auch bezüglich verschiedenster Problemlagen gibt es Unterstützung (Gesundheit, Psyche, Kosten bei Arbeitsaufnahme und ggf. Umzug, Wohnungslosigkeit, Sucht etc.). Hier wird dann allerdings auch auf andere Unterstützungssysteme hingewiesen bzw. zurückgegriffen.
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