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28.04.2026 , 09:05 Uhr
Zu großen Teilen wärst du Schuld! Es gibt offene Fragen hier die teilweise relevant sind, um ggf eine Teilschuld des Radfahrerenden zu klären, aber in erster Linie bist du verantwortlich, sicherzustellen, dass du die Tür öffnen kannst ohne andere zu gefährden.
Aus Radfahrersicht stellt sich die Frage, ob der Radweg benutzungspflichtig ist. Wenn nein, dann kann er auf der Straße fahren. Was überhaupt nicht geht ist 2cm entfernt von den Türen vorbei zu jagen, man sollte immer 1-2m Türenabstand halten. Das kann evtl eine Teilschuld begründen und ich verstehe Deinen Ärger darüber
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