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02.02.2025 , 16:59 Uhr
Abschiebungen passieren - zum Glück! - nach rechtsstaatlichen Regeln. Ob man das als "schwer" oder "leicht" empfindet, hängt vom Blickwinkel ab... Was Frau Mohammadi hier meint, sind Personen, die sich gut integrieren, die Sprache lernen und sich an die Regeln halten und trotzdem, meist nach den Regeln des Dublin-2-Verfahrens, abgeschoben werden. Das ist rechtlich korrekt, aber für die Betroffenen bitter und trifft gefühlt "die Falschen", eben die, die sich korrekt verhalten haben.
Psychische Krankheit und Schuldfähigkeit schließen sich nicht aus. Es kommt darauf an, ob die Person zum Zeitpunkt der Tat trotz Krankheit in der Lage war, Recht und Unrecht zu unterscheiden. Z. B. m Fall des Brokstedt-Attentats in Schleswig-Holstein hielt der Gutachter den Täter zwar für psychisch krank, aber dennoch für schuldfähig. Der Mann sitzt jetzt in Regelhaft.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:07 Uhr
Es lohnt sich, Statistiken genau zu lesen und sich auch das Original anzuschauen, nämlich hier:
www.polizei.de/Sha...fVerlangenBRD.html
In der Tat-Rubrik „Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen“ gab demnach es im Jahr 2023 insgesamt 2282 Taten mit insgesamt 2858 Opfern (tot oder verletzt). Die meisten der Opfer sind männlich, nämlich 1932 gegen „nur“ 926 Frauen. Allerdings starben etwas mehr Frauen als Männer, nämlich 339 zu 337. Begangen werden die Taten überdeutlich mehr von Männern, nämlich 2446 zu 343 (durch alle Altersgruppen). Wenn wir also dieses ganze Bild anschauen, gibt es viele Fälle, in denen Männer untereinander gewalttätig sind. Allerdings überleben die meisten männlichen Opfer diese gewaltsamen Begegnungen, während jede dritte Frau, die in Kontakt mit Gewalt kommt, am Ende tot ist. Von den 926 Frauen, die Gewalt erlebten, passierte die Tat in 509 Fällen im häuslichen/familiären Umfeld.
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