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10.12.2025 , 09:16 Uhr
Als Vater von 4 Kindern finde ich die Aussagen im Artikel schwer erträglich, weil komplett realitätsfremd bezüglich der Wirkung auf Heranwachsende, ich vermute der Autor hat inden entscheidenden Jahren seiner Kindheit (glücklicherweise) eben jene Apps gerade nicht gehabt und profitiert jetzt davon. Den Zusammenhang mit einer Kriminalisierung versteh ich leider komplett nicht… aber laut T. ist ja neurdings die EU böse …. ich glaub man darf nicht alles glauben was geschrieben wird aber gut dass man bei uns noch schreiben darf.
zum Beitrag02.12.2025 , 07:45 Uhr
Leider ist in diesem Artikel völlig unklar, wann sind Umsätze und wann Gewinne gemeint? Der Begriff Einnahmen ist in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. Sowieso wäre die Angabe der Umsätze wesentlich informativer.
zum Beitrag26.11.2025 , 19:19 Uhr
Der Ansatz ist doch korrekt. Es sollte juristisch geklärt werden ab welchem zu unterstellenden Grad an Vorsatz, unter Berücksichtigung der Ungleichheit der Kontrahenten sowie von wem die Initiative ausgeht, eine Aufwandsentschädigung verlangt werden kann. Schliesslich macht man sowas meist nicht freiwillig. Auch die Kosten von professioneller Hilfe sollte unter bestimmten Vorraussetzungen einzufordern sein. Das Kalkül ist schliesslich Profit zu erzielen aus der Menge von Leuten die sich nicht wehren kann oder will.
zum Beitrag13.11.2025 , 07:19 Uhr
Minijob erzeugt ca 30% Belastung bei mir als AG, darüber liegen MiIDI Jobs, welche glaub ich bei 25% starten. Ich würde mir auch Vereinfachungen und Vereinheitlichungen wünschen, aber aus ganz anderen Gründen. Leider nicht gut recherchiert und irreführend. ZB würde ja ein progressionsvorbehalt genügen. Ich als AG bin nicht scharf drauf, Es wird nachgefragt …
zum Beitrag