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20.05.2015 , 07:11 Uhr
Abgesehen von der bereits benannten Problematiken, gibt es einen weiteren, für die Verbraucher sehr viel relevanteren Punkt (der aber nie zur Sprache kommt): Biozide - Benzthiazolinon (BIT), Methylisothiazolinon (MIT) & Co.
Substanzen, für die bei "uns", in der Baubranche, aber Jahresmitte verschärfte Grenzwerte gelten, ab denen Kennzeichnungen wie "Allergieauslösend" auf die Verpackungen gedruckt werden müssen (obwohl "unsere" Verarbeiter keinen Hautkontakt mit den Materialien haben und i. d. R. auch mit Handschuhen arbeiten) und auf dem Sicherheitsdatenblatt auch mit explizitem Gehalt genannt werden muß.
Substanzen, die ohne Kennzeichnung in unbekannter Menge in vielen Geschirrspülmitteln enthalten sein dürfen, mit denen die/der Hausfrau/-mann auch direkten Hautkontakt hat, u. U. täglich.
Hier wird von seiten des Gesetzgebers mit zweierlei Maß gemessen. Bitte hierbei auch nicht von dem "netten" Wikipedia Artikel täuschen lassen: "Sensibilisierungen gegen Methylisothiazolinon durch Produkte, die abgewaschen werden (Rinse-off-Produkte), sind nicht zu erwarten."
Denn wenn dies der Fall wäre, stellt sich ja die Frage, warum die Baubranche ihre Produkte entsprechend kennzeichnen muß, obwohl die Verarbeiter i. d. R. absolut gar keinen Hautkontakt damit haben...
Einfach mal beim nächsten Einkauf auf die Zutatenliste bei den Spülmitteln schauen, ob Thiazolinone enthalten sind...
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