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12.07.2025 , 10:56 Uhr
Das sehe ich anders. Peter Müller war Ministerpräsident des Saarlandes. Der amtierende Präsident des BVerfG Stephan Harbarth war zuvor lange Jahre MdB und dort exponierter Rechtspolitiker. Beide haben ihre Meinung zu allen möglichen Dingen und Rechsfragen in die politische Debatten eingebracht und wurden dennoch zu Verfassungsrichtern. Warum sollte das jetzt bei einer Frau und anerkannten Rechtswissenschaftlerin nicht der Fall sein? Nur weil sie z.B. zufällig beim umstrittenen Thema Abtreibungsrecht eine Rechtsauffassung hat, die rechten und unltrakonservativen Kreisen massiv aufstößt? Man muss ihre Einschätzung ja nicht teilen, aber sie ist ein vertretbarer Standpunkt im Rechtsdiskurs. Und das sollte eine demokratische Gesellschaft und das Kollegium am Bundesverfassungsgericht aushalten und abbilden.
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