Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
16.07.2025 , 11:43 Uhr
In dem Fall werden ein paar Dinge ungüstig miteinander vermischt, was wenig zur Aufklärung beiträgt. Ich bemühe mich mal... Das BVerfG hat die Auslieferung für rechtwidrig erklärt, weil das KG Berlin seiner Auffassung nach die Umstände der ungarischen Haft nicht aureichend geprüft hatte. Das ist ein wichtiger, allerdings formaler Einwand. Mitnichten hat das BVerfG das Ergebnis dieser Prüfung vorweggenommen und etwa behauptet, die Haftumstände seien gesichert untragbar. Das BVerfG hat eine Gefahr gesehen, mit der sich das KG hätte umfassender beschäftigen sollen. Ob sich die Gefahr(en) tatsächlich bestanden, ob sie sich realisieren, steht auf einem anderen Blatt. Das hätte man zwischenstaatlich regeln können und sollen. Damals, als Wadephul noch gar nichts mit der Geschichte zu tun hatte. Aber selbtverständlich gilt für das gesamte europäische Hohheitsgebiet das Tatortprinzip in Strafsachen. Bei aller Gewissheit des "man weiß ja, dass..." (in dem Fall: Ungarn ein Unrechtsstaat ist) erwarte ich jedoch allmählich ein paar Beweise dafür. Fadenscheinig begründet abgelehnte Beweisanträge z.B. Dass die Verteidigung sich so gar nicht zum Verfahren selbst äußert, finde ich etwas merkwürdig.
zum Beitrag