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21.01.2026 , 15:20 Uhr
"..ein zukünftiger Mehrfachtäter [Millionär]" ?? Ihre Worte!
zum Beitrag21.01.2026 , 00:28 Uhr
Definieren Sie bitte "Leistung".
zum Beitrag21.01.2026 , 00:26 Uhr
Die DDR hatte privat geführte Unternehmen im Wesentlichen per "Steuern" und den dadurch bewirkten Rückzug der Eigentümer in "Volkseigene Betriebe (VEB´s) " überführt = sie enteignet. Das Ergebnis mit "großen wirtschaftlichen Erfolgen und Prosperität des Staatswesens" sind hinlänglich bekannt. "Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.", so Erich Honecker am15.08.1989. Wie wahr!
Es gilt offensichtlich erneut K. Marx (1848), Zitat: "Ein Gespenst geht um ..". Auf ein Neues!
zum Beitrag20.01.2026 , 23:39 Uhr
Nachgefragt: Was ist "notwendig" und was "berechtigt" oder durch (geltendes oder gar "Natur-) Recht legitimiert?
zum Beitrag20.01.2026 , 23:32 Uhr
@Alex der Wunderer
... mit Verlaub, Sie sich selbst auch (wie von Ihnen vorgeschlagen "besteuern" (enterben) - sofern Sie in der Situation sind oder in die Gelegenheit kämen - wirklich, ehrlich und auch verbindlich für alle Zukunft? Würde mich angesichts der allgemeinen Lebenserfahrung wundern.
zum Beitrag20.01.2026 , 21:56 Uhr
"Gerechtigkeit"?
Es gehe vorrangig um die Herstellung von "Gerechtigkeit" beim Vorschlag der SPD zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die vorauseilende Umsetzung eines - noch ausstehenden (sic!) - Urteils des Bundesverfassungsgerichtes . Wirklich? Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
zum Beitrag16.01.2026 , 13:46 Uhr
Das Problem mit "Dein und Mein" ist ein Phänomen, das die gesamte Menscheitsgeschichte begleitet. "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" lautet das 10. der "Zehn Gebote".
Auch die "Gerechtigkeit" wird derzeit gerne und häufig bemüht. Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
zum Beitrag15.01.2026 , 19:14 Uhr
@"Petros": Das Problem mit "Dein und Mein" ist offensichtlich ein Phänomen, das die Menscheitsgeschichte begleitet. " Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" lautet das 10. der "Zehn Gebote".
Auch die "Gerechtigkeit" wird gerne und häufig bemüht. Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun Gerechtigkeit herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte den Mann aus Detmold einmal fragen.
zum Beitrag14.01.2026 , 13:13 Uhr
Es geht noch pragmatischer: Die Erbschaftssteuer einfach abschaffen, siehe Beispiel Schweden u.a.. Das geschah in Schweden aufgrund der Erfahrung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen dieser Steuer sogar mit den Stimmen der Kommunisten. Seither prosperiert das Land nicht trotz der Zunahme von sehr Vermögenden sondern wegen mehr Millionären und Milliadären. Solche Gedanken sind aber scheinbar in Deutschland grundsätzlich verpönt. Ideologie ist wichtiger.
zum Beitrag30.06.2025 , 18:34 Uhr
Der Reichtum des Unternehmers Thiele + ist der ungewöhnlichen Lebensleistung eines Mannes zu verdanken, die Respekt verdient, nicht aber Häme.
Ich stelle seit Jahren enttäuscht fest, dass vermehrte Umverteilung zuvorderst in den Sozialsektor dieses Landes fließt, der nur eine Tendenz „mehr, mehr und immer mehr“ kennt - und konsumiert wird.
Vermögen, auch große, sind das Ergebnis von Konsumverzicht, von Leistung und Investition. Dass die Vermögenden deshalb nicht darben müssen, tut diesem Prinzip keinen Abbruch. Woher kommt nur dieser ausgeprägte Neid in diesem Land? Ein Armer wird nicht reich, wenn ein Vermögender ärmer wird. Und Reiche sind nicht deshalb reich, weil Arme arm sind.
Schweden hat aus seinem Sozialismus-Irrweg klug geworden das Ruder gewendet und dabei vor über 20 Jahren im Rahmen einer insgesamt radikalen Steuerreform die Erb- und Vermögenssteuer abgeschafft - und fährt gut dabei. Hierzulande ist derlei undenkbar.
G. Kolb
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