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05.05.2025 , 14:42 Uhr
Ich hab' eine Frage an die geschätzte TAZ-Leserschaft: wenn der ethnische Volksbegriff schon an sich verfassungsfeindlich ist, wie der BVS - ein ausgewiesener Experte in ethnologischen Studien - darlegt, wie kann es sein, dass es in den 90ern nicht verfassungsfeindlich war, die Russlanddeutschen aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit bei fehlender Staatsangehörigkeit einfach so einzubürgern? Wie kann es sein, dass wir die Sorben als "nationale Minderheit" bezeichnen, wenn nicht mit Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff?
zum Beitrag05.05.2025 , 14:36 Uhr
bei "antisemitische Ressentiments bedienen" fallen mir durchaus auch Parteien links der Mitte ein ...
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