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05.04.2015 , 15:51 Uhr
Das Problem ist, dass offenbar niemand irgendwas ist, egal ob die Person gegen Geflüchtete hetzt oder Juden oder Muslime. Die Person muss nur sprachlich darauf Achten das sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt (und das ist sehr einfach) und dann darf die Person Rassismus hofieren wie es ihr gefällt, der Staat erkennt sowieso alles nur als politisch motiviert, wenn es den Staat betrifft. Was ein gefährliches Spiel! Alle sind also nur nicht politisch korrekt und keine Rassisten oder ähnliches. Wenn jemand also offen gegen Flüchtlinge Hetze betreibt und dabei deswegen den Geflüchteten abwertet, weil er diesem Geflüchteten eine besondere Eigenschaft zuschreibt wie "kriminell" oder "faul" oder was auch immer, dann macht er dieses Merkmal anhand der Herkunft, Hautfarbe oder was immer fest, und das ist vereinfacht ausgedrückt rassistisch. Ergo ist die Person die diese Hetze in Wort, Schrift oder Bild von sich gibt ein Rassist! Warum also sollte es üble Nachrede sein, wenn diese rassistischen Äußerungen belegbar sind?! Ein Rassist ist wer rassistisch ist. Punkt! Und wenn das also den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen soll, dann knebelt das Gericht allen Menschen die sich gegen Diskriminierungen richten den Mund, das Kind offen beim Namen zu nennen. Jemanden also zu bestrafen, weil die Person ganz richtig und nachweisbar einen Rassisten als diesen benennt, weil die Person rassistisch ist, missbraucht als Gericht den Sinn und Zweck von diesen Tatbeständen sowie von Antifdiskriminierungsgesetzen und gibt den Rassisten die Genugtuung das ihre Hetze keine ist, da der Staat ihnen eine "weiter so" Urkunde in Form eines Urteils in die Hände gibt. Eine Überprüfung eines höheren Gerichts ist absolut erforderlich. Staatliche Diskriminierungen von Menschen die sich gegen bürgerliche Diskriminierungen wenden, kann wohl kaum Bestand in einer aufgeklärten Gesellschaft haben.
zum Beitrag01.04.2015 , 16:59 Uhr
Und Oliver Meier, was hat der Link mit den Anschuldigungen gegen ihre Person zutun? Es wiegen Bedrohung, Nötigung, Üble Nachrede und Nachstellen wohl um einiges Höher als das angebliche Abreißen von Plakaten. Die von Ihnen erfüllten Tatbestände erfüllen zudem einen höheren Strafrahmen und daher sollten die Bremer ihren Fokus bei den Ereignissen auch ganz auf ihre Person richten. Sind sie nicht Vertreter einer Partei denen es besonders um verschärfte Strafgesetze geht. Es ist gerade zu ein Klassiker in der Kriminologie, dass Personen die hohe Strafen fordern, meist selbst ein hohes Maß an Delinquenz aufweisen. Und so ein Umfeld will in die Bürgerschaft. Das ist nun mehr als lächerlich!
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