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13.04.2025 , 21:59 Uhr
Ihre Argumentation vereinfacht die Lage in Rosenheim und lässt zentrale Punkte außer Acht. Dass öffentliche Sitzungen Regeln brauchen, ist unstrittig – doch antifaschistische Parolen sind eine klare politische Meinungsäußerung, keine bloße Störung. Ob die ganze Sitzung unmöglich wurde oder nur die Vereidigung erheblich gestört war, bleibt fraglich. Vor allem aber ignoriert Ihr Kommentar die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder bis 2.100 €, die im Zentrum der Kritik stehen. Ein demokratisches Mandat bedeutet nicht, dass Bürger*innen kein Recht mehr hätten, gegen extremistische Positionen zu protestieren – gerade wenn die reine Möglichkeit des Überstimmens vielen als Antwort auf die Normalisierung rechter Ideologien nicht genügt. Der Vergleich mit dem Fall İmamoğlu hinkt: Hier ging es um juristische Verfolgung, dort um Sitzungsprotest. Die Unterstellung, die Protestierenden befürworteten undemokratische Mittel, ist unbelegt und ein Strohmann-Argument
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