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14.03.2025 , 08:26 Uhr
Dieser Tarif hat mit Landesbeamt*innen rein gar nichts zu tun. Das wäre der TV-L, dessen Ergebnisse von den Ländern in der Regel übertragen werden (keineswegs immer sofort und automatisch und auch nicht wie behauptet stillschweigend). Beamt*innen dürfen in Deutschland nicht streiken, aber der Arbeitgeber muss sie ordentlich alimentieren. Sie können aber solidarisch sein und in eine Gewerkschaft eintreten und somit auch die Streikkasse füllen.
Einmalzahlungen nützen vor allem den Arbeitgebern. Die erkämpften Steigerungen der Tabelle bleiben. Die Erhöhungen des Tabellenentgelts sind rentenwirksam. Die Einmalzahlungen nicht. Gerade für die unteren Entgeltgruppen führen die Einmalzahlungen in die Altersarmut. Die gewerkschaftlichen Tarifkommissionen setzen sich normalerweise nicht das Ziel, Einmalzahlungen durchzusetzen.
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