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31.03.2025 , 10:44 Uhr
Das ist ja Punkt. Ob es Verstöße gegeben hat, erfährt man vielleicht irgendwann mal im Nachhinein. Datenschutzrecht folgt einem präventiven Gedanken, wenn die Daten erst mal in den falschen Händen gelandet sind, kann man sie nicht zurückholen. Und der Hersteller kann die Funktionalitäten eines solchen Systems jederzeit verändern über Updates und somit auch jederzeit mitlesen, wenn er will, oder dazu gezwungen wird. Deshalb kauft man sowas bei einem Unternehmen, das man auch zur Rechenschaft ziehen kann, und das unabhängig von fremden Mächten ist. Idealerweise ist sowas dann auch Open Source und die Software kann reproduzierbar gebaut werden, so dass unabhängige und umfassende wissenschaftliche Untersuchungen möglich sind. Und man genau weiß, was denn nun auf den Behördenservern läuft.
„KI“ geht auch nur in eng abgegrenzten Szenarios. „Korreliere einmal alles mit deviantem Vehalten“ ist per se nicht Datenschutz-konform.
zum Beitrag14.03.2025 , 08:26 Uhr
Dieser Tarif hat mit Landesbeamt*innen rein gar nichts zu tun. Das wäre der TV-L, dessen Ergebnisse von den Ländern in der Regel übertragen werden (keineswegs immer sofort und automatisch und auch nicht wie behauptet stillschweigend). Beamt*innen dürfen in Deutschland nicht streiken, aber der Arbeitgeber muss sie ordentlich alimentieren. Sie können aber solidarisch sein und in eine Gewerkschaft eintreten und somit auch die Streikkasse füllen.
Einmalzahlungen nützen vor allem den Arbeitgebern. Die erkämpften Steigerungen der Tabelle bleiben. Die Erhöhungen des Tabellenentgelts sind rentenwirksam. Die Einmalzahlungen nicht. Gerade für die unteren Entgeltgruppen führen die Einmalzahlungen in die Altersarmut. Die gewerkschaftlichen Tarifkommissionen setzen sich normalerweise nicht das Ziel, Einmalzahlungen durchzusetzen.
zum Beitrag