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22.02.2015 , 21:17 Uhr
@CV: Du hast recht. Eine merkwürdige Veranstaltung, aber empirisch interessant.
zum Beitrag22.02.2015 , 21:15 Uhr
@Age Krüger: Stimmt, man sollte sich mit Argumenten auseinandersetzen. Ich finde es z.B. fast erheiternd, dass Arcy Stoink, mit dem die Diskussion nicht lohnt, sich auf eine einzige uralte Propagandabehauptung eines CDUlers stützt, was ich angeblich alles als "faschistisch" bezeichne. Dabei müssen solche Leute eigentlich nur selbst meine Texte lesen, da steht es doch drin, sind doch keine verschollenen Geheimwerke. Es macht einfach viel mehr Vergnügen, sich mit Leuten über Positionen zu fetzen, die ich wirklich habe, als über solche, von denen meine politischen Gegner nur behaupten, dass ich sie hätte. Aber man muss eben lesen, und das ist ja sooo anstrengend.
zum Beitrag22.02.2015 , 21:09 Uhr
@Henner: Genau so ist es, danke. Sein Buch "Antisemitismus" von 1992 ist auch sehr aufschlussreich.
zum Beitrag22.02.2015 , 21:08 Uhr
@Christine Rölke-Sommer: Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie zitieren, haben Sie nicht gelesen. Es widerspricht nämlich direkt dem Urteil des Landgerichts München I (Abgrenzung der - das kritisiert das Gericht - sich maßlos ausdehnen Definition der "Schmähkritik" zum Nachteil der Meinungsfreiheit). In Wirklichkeit ist es wohl so, dass Sie meine politische Position nicht mögen (Ihr gutes Recht) und das hier, an diesem Konflikt austragen (dumme Idee), und das merkt man eben, weil nichts logisch passt und alle Ressentiments sich verquiemelt an der Seite rausquetschen. Ich antworte nicht mehr.
zum Beitrag22.02.2015 , 14:07 Uhr
Sorry, Christine Rölke- Sommer, das ist jetzt ja nur noch Gestammel und Sie gehen auf keinen einzigen Punkt ein. Die Arbeitsdefinition hat außerdem das Gericht angewendet, also fällt sie wohl dem auf die Füsse? Meine Argumente lesen mögen Sie nicht, wissen aber trotzdem, dass sie nicht ausreichen. Das ist Magie.
zum Beitrag22.02.2015 , 11:46 Uhr
Deniz Yücel ist der erste Journalist, der die unsägliche Antisemitismus-Definition des Münchner Landgerichts I aus der Hauptverhandlung im Urteil, obgleich etwas versteckt, wiedergefunden und den Prozess auf seinen Punkt gebracht hat: Es geht um die Umdeutung des Antisemitismus. -- Herzlichen Dank allen, die sich ernsthaft über diesen Prozess Gedanken machen! -- Die Bereitschaft mancher hier (z.B. von Christine Rölke-Sommer) als objektive Wahrheit zu hinzunehmen, was in einem Urteil steht und sich keinen kritischen Gedanken darüber hinaus zu machen, ist so verblüffend wie interessengeleitet. Interessant ist auch, dass der gläubigen Leserin des Urteils nicht auffällt, dass die Europäische Arbeitsdefinition des Antisemitismus an entscheidender Stelle (ohne Auslasszeichen) abgeschnitten ist und dass sich andere Textteile des Urteils widersprechen. Und wer sagt - außer dem Münchner Gericht und Frau Rölke-Sommer -, dass meine Argumentation im Prozess und die meines Anwalts zutreffen und unparteiisch wiedergegeben sind? Das Landgericht München I behauptet jetzt, nachdem es sich mit seiner "Antisemitismus-Definition" in der Hauptverhandlung auch international blamiert hat, meine Argumente seien "nicht ausreichend" gewesen. Das möchte Frau Rölke-Sommer unbedingt auch glauben, warum auch immer. Ich habe schon vor Monaten rund 120 Seiten Prozessdossier über Herrn Elsässer auf 10 Seiten zusammengefasst, die ich jetzt aktualisiert habe. Man muss sie allerdings auch lesen. Wem diese Belege nicht genügen, dem ist nicht mehr zu helfen: http://www.jutta-ditfurth.de/dl/dl.pdfa?download=sind-Antisemiten-in-Deutschland-noch-Antisemiten-20150219.pdf
zum Beitrag