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19.02.2015 , 14:58 Uhr
"Die Kammer konnte nicht nur nicht aufklären, was im Einzelnen geschah, sondern nutzte dieses Nichtwissen auch noch, um mit eigenenVermutungen und Unterstellungen einen zweifelhaften Freispruch zu begründen."
Nein. Das nennt sich: im Zweifel für den Angeklagten. Jaja, blödes Prinzip und dieser Rechtsstaat nervt ja auch tierisch.
zum Beitrag19.02.2015 , 14:42 Uhr
"Fischer und Künast diskutieren unter anderem die Frage, was eine 15-Jährige, die eine Vergewaltigung über sich ergehen ließ, „hätte besser machen sollen“."
Kein guter Stil, einen Freigesprochenen hier (indirekt) zum Vergewaltiger zu machen.
Siehe auch:
http://meedia.de/2015/02/13/alice-schwarzer-unterliegt-im-glosse-gerichtsverfahren-erneut-gegen-joerg-kachelmann/
oder - warum in die Ferne schweifen - auch hier:
http://www.taz.de/Kommentar-Schwarzer-und-Kachelmann/!141748/
Demnach ist Margarete Stokowski wohl auch "eine schlechte Verliererin", oder?
zum Beitrag