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11.02.2015 , 20:14 Uhr
nebenbei noch gesagt: der Mann ist auch schwer zu verstehen. Als wiedereingeklagter Busengrapscher wird er es ja sicher nicht besonders leicht haben bei der Arbeit oder...? ;)
zum Beitrag11.02.2015 , 20:12 Uhr
Leider kein guter Artikel. Allein die Fotounterschrift ("Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Das Bundesarbeitsgericht findet einmal Grabschen okay. ") ist schon ziemlich populistisch. Das Gericht hat den Vorfall an sich nicht beurteilt sondern lediglich die Schwere der Konsequenzen als zu stark eingestuft. Ein Freibrief zur Belästigung lässt sich nicht ableiten aber die Autorin schreibt ja auch mit ziemlich viel Schaum vor dem Mund.
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