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03.02.2015 , 11:17 Uhr
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der schreckliche Verlauf der Therapie von "Jan Roth" nicht "typisch" für die Analyse oder Psychotherapie ist. Ich finde es bedauerlich, dass das Gericht einen Vergleich anstrebt, statt ein Urteil zu fällen, in dem sichtbar wird, dass der Therapeut nicht im Interesse seines Patienten gehandelt hat, sondern nach eigenen homophoben Überzeugung. "Jan Roth" sollte selbstverständlich entschädigt werden. Der Therapeut aber gehört vor eine Ethikkommission seiner eigenen Zunft - mit evtl. Ausschluss aus der Profession.
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