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30.01.2015 , 15:34 Uhr
Martin Langer ist Urheber. Das Urheberrecht kann er auch nicht abgeben. Er kann nur Lizenzen erteilen.
Du meinst das Persönlichkeitsrecht. Es stimmt, man darf nicht ungefragt Personen Veröffentlichen so steht es im § 22 KunstUrhG im § 23 steht aber:
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
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