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29.01.2015 , 20:17 Uhr
Das Verfassungsgericht hat die Sperrklausel ganz klar gekippt. Wenn man nun versucht über den Umweg "Arbeitsunfähigkeit der Räte" sie wieder einzuführen, muss man diese erstmal nachweisen. Für Köln kann ich das auf keinen Fall sehen! Und in Städten in den es vielleicht Probleme gibt, sollte man zuerst versuchen mittels geänderte GOs, Hauptsatzungen etc. die Arbeitsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten.
In Köln hatte bis Mai 2014 nur pro köln in diesem Sinne Ärger gemacht – aber die waren Fraktion mit über 5%, eine Hürde hätte nichts genutzt. Was mich ärgert ist der Alleinvertretungsanspruch der großen Parteien, es muss weitherhin möglich bleiben, dass auch Minderheiten IM Rat Gehör finden. – Wir würden auf alle Fälle klagen!
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