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08.12.2024 , 18:15 Uhr
Der Kraftstoff für private Flüge in privaten Flugzeugen wird in der BRD lt. Gesetzeslage besteuert.
Das steht hier: Energiesteuergesetz (EnergieStG)§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
2) Flugbenzin der Unterposition 2710 12 31 der Kombinierten Nomenklatur, dessen Researchoktanzahl den Wert von 100 nicht unterschreitet, und Flugturbinenkraftstoff der Unterposition 2710 19 21 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Luftfahrzeugen
1. für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt, < ... > . Wenn also ein Privatpilot ein Flugzeug zu prviaten Gebrauch nutzt so zahlt er auch Energiesteuer.
Dummerweise wird dies allen diesbezüglichen Artikeln die dem Autor dieser Zeilen bisher untergekommen sind entweder nicht gelesen oder nicht verstanden oder verschwiegen.
Dies hinterlässt verwundert
- ferrydun
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