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13.11.2024 , 07:02 Uhr
Ich stimme melly zu. Gewerberäume sind - bis auf einige Mischgewerbe - nicht zu Wohnzwecken gedacht. Es besteht aus meiner sowie aus zweckentfremdungsrechtlicher Sicht kein Problem diese für die Kurzzeitvermietung zu nutzen. Richtigerweise stellen die Interviewten fest, dass Regressionsanalysen (also statistische Korrelationen) eben keine Ursache-Wirkung-Aussagen zulassen. Es kann dementsprechend genauso gut sein, dass Bäcker "Fritze" (Anm. fiktive Bäckerei) nicht wegen der umliegenden Airbnbs verschwunden ist, sondern bspw. aufgrund der gestiegenen Mietpreise, die nicht mehr bezahlbar sind. Es siedeln sich danach eben Gewerbe (darunter auch Airbnb an), die a) eine hohe/ höhere Nachfrage haben und b) die horrenden Mietpreissteigerungen der letzten Jahre überhaupt noch tragen können. Wir sollten nicht vergessen: Seit über einem Jahrzehnt ist Berlin nicht nur Tourismus- sondern auch Anlagemagnet für profithungrige Immobilieninvestoren!
Wir haben in Berlin eindeutig kein Airbnb-Problem, sondern befinden uns in einer städtebaulichen Krise, die mehrere Ursachen hat. Darunter fallen u.a.: Neubaustau, Leerstand (!), das Fehlen von Sozialwohnungen, das Fehlen einer 'Tourismusstrategie',
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