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04.01.2015 , 15:51 Uhr
Moment mal, was lese ich denn da:
> Doch die Dortmunder Polizei sah keinen
> Grund, eine solche Anmeldung zu akzeptieren,
> da die Kundgebung „Gegen Antisemitismus“
> thematisch zu allgemein gefasst sei.
Aehm? Akzeptieren?
Demonstrationen unter freiem Himmel sind in unserem Land nicht genehmigungspflichtig. Anmelden reicht. Es muss keine Genehmigung vorliegen.
Ob es der Polizei passt oder nicht spielt beim Versammlungsrecht überhaupt keine Rolle. Da gibt es nichts, was zu akzeptieren oder nicht zu akzeptieren ist. Klar - die Polizei kann eine Demonstration verbieten, aber dafür muss sie gute Gründe vorweisen.
Mehr zu genau diesem Thema wurde vor wenigen Tagen erst im Lawblog diskutiert:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/12/09/voll-in-ordnung/
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