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25.10.2016 , 18:14 Uhr
Gilt nun die Ansage der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, dass wegen des Rundfunkbeitrages niemand ins Gefängnis muss, oder gilt diese Ansage nicht?
Herrmann Eicher:
Die ARD-Vorsitzende hat meines Wissens gesagt, dass man eine „gütliche Einigung mit dem Beitragszahler“ anstrebt. Das gilt natürlich weiter, die Details obliegen aber der Entscheidung der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Für den SWR kann ich sagen, dass tatsächlich eine Erzwingungshaft nicht in Betracht kommt.
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