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19.10.2024 , 18:38 Uhr
Im Hinblick auf E14 habe ich gerade in einem Kommentar reagiert.
Aber als Reaktion zu den anderen Punkten: - die Trennung von Approbation und Fachkunde ist tatsächlich in Deutschland gängig. Ohne entspreche Fachkunde können Sie nur im Angestelltenverhältnis tätig sein, aber nicht eigenverantwortlich mit der Krankenkasse abrechnen
- dass die Weiterbildungskosten (Theorie, Selbsterfahrung...) bezahlt werden sollen, ist ebenfalls eine politische Forderung der Verbände. Und mehr halt auch nicht.
zum Beitrag19.10.2024 , 18:35 Uhr
Leider sind in dem Artikel einige Uneindeutigkeiten, die die Diskussion um die Finanzierung leider schon seit einiger Zeit prägen.
"Um als selbstständige Psychotherapeutin Kassenpatienten abrechnen zu dürfen, müssen die Absolventinnen nach dem Master aber nach wie vor eine – mit der Reform auf fünf Jahre festgelegte – Weiterbildung machen."
In der Kommunikation wird oft suggeriert, dass das BMG diese Weiterbildung zu verantworten hat. Stattdessen wurde die 5-jährige Weiterbildung von den psychotherapeutischen Verbänden verabschiedet - übrigens gegen den Widerstand der Nachwuchsverbände. Und leider auch damals bereits in dem Wissen, dass vollkommen unklar ist, wie das eigentlich finanziert werden soll.
"Laut dem neuen Gesetz müssen sie während dieser Zeit nach dem E-14 Tarif bezahlt werden, so wie Medizinerinnen während ihrer Facharztweiterbildung auch. Das Problem: Wo das Geld herkommen soll, ist gesetzlich nicht geregelt."
Im Gesetzt wird selbst nur von einer angemessenen Bezahlung besprochen. In Diskussionen taucht immer wieder TVL-E14 auf, da dies ausgebildetete Psychotherapeut:innen mit Approbation (und bisher auch inklusive Fachkunde) bekommen.
zum Beitrag